Streit um Bierbike-Verbot in München:Biker ringen mit Beamten

Sind es Fahrräder oder Theken auf Rädern? Ist es großer Spaß oder grober Unfug? Das Kreisverwaltungsreferat in München hat die beliebten Bierbikes verboten. Doch damit wollen sich zwei Veranstalter nicht abfinden - und ziehen vor Gericht.

Ekkehard Müller-Jentsch

Spaßfahrrad oder rollende Partytheke werden sie genannt: Für die einen sind sie eine Riesengaudi, für die anderen schlichtweg gefährlicher Unfug. Die Münchner Ordnungsbehörde neigt eher zur letzteren Ansicht und hat gegen zwei Münchner Bierbike-Unternehmen Untersagungsverfügungen verhängt.

Bierbike in München, 2009

Rollende Tresen: Für die einen bedeuten die Bierbikes viel Spaß, das Kreisverwaltungsreferat München hält die Gefährte hingegen für gefährlich.

(Foto: Robert Haas)

Aus Sicht des Kreisverwaltungsreferats steht nicht einmal fest, ob es sich bei diesen Gefährten überhaupt um Fahrräder handelt - dazu sieht es Verletzungsrisiken sowohl für die Insassen als auch für andere Verkehrsteilnehmer. "Alles nur vorgeschobene Argumente", meinen dagegen die Bierbiker und wehren sich mit Klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen die "behördliche Willkür und Gängeleien". Durchschlagenden Erfolg hatten sie bei ihren Verhandlungen am Mittwoch damit allerdings nicht.

"Discover Munich" heißt eine Firma, "Pedalhelden" die andere. Ob der tiefere Sinn ihrer Geschäftsidee wirklich im heroisches Strampeln oder der Entdeckung urbaner Sehenswürdigkeiten liegt, lässt sich anzweifeln. Hauptzweck der Bierbikes sei das Feiern und nicht das Fahren, sagen seine Kritiker.

Deshalb betrachtet das Kreisverwaltungsreferat ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster als Steilvorlage, um die rollenden Zapfhähne auszubremsen. Die Konstruktion der Bierbikes sei von vornherein auf verkehrsfremde Zwecke ausgerichtet, stellten nämlich die nordrhein-westfälischen Oberrichter in einer richtungsweisenden, jedoch noch nicht rechtskräftigen Entscheidung fest. Sie seien keineswegs mit langsam fahrenden Touristenbussen oder Kutschen gleichzusetzen.

Die Theken auf Rädern würden von den Betreibern ausdrücklich als Veranstaltungsfläche etwa für Junggesellenabschiede oder Vereinsfeiern angeboten. Damit sei klar, sagen die OVG-Richter, dass der Verkehrsbezug fehle. Die Nutzung der Bierbikes im öffentlichen Straßenraum sei daher formell illegal.

Das Kreisverwaltungsreferat signalisieren immerhin Verhandlungsbereitschaft: Eine Sondernutzung auf bestimmten Routen zu festgelegten Zeiten sei denkbar. Doch zuvor müsse die Verkehrssicherheit der Gaudigefährte nachgewiesen werden. Die Bremsleistung der Bierbikes wird von ihnen ebenso in Zweifel gezogen wie etwa die uneingeschränkte Bereitschaft der Fahrgäste, in jeder Situation brav weiter zu strampeln.

Die Behörde beruft sich auf eine für die Bierbikes eher negative Expertise des TÜV Süd, die von den Bikern aber als "politisches Gutachten" abgekanzelt wird. Ein aus ihrer Sicht positives Sicherheitsgutachten des TÜV Rheinland genügt dagegen dem KVR nicht.

Vor dem Münchner Verwaltungsgericht waren sich deshalb alle einig, dass erst ein weiteres Gutachten Antwort auf viele noch offene Fragen geben könne. Einer der Betreiber versprach zudem, dem "Ballermann-Image" entgegenwirken zu wollen: etwa mit dem "Eier-Bike" zu Ostern oder dem "Bäumchen-Bike" an Weihnachten.

Die 23. Kammer setzte sich mit ihrem Vorschlag durch, dass Biker und Beamte sich nun rasch zusammensetzen. Vor teuren technischen Expertisen müsse die Frage nach einer Sondernutzungsgenehmigung geklärt werden: wo, wann und unter welchen Auflagen Bierbike-Touren den Segen der Stadt bekommen könnten. Sollte man da auf einen gemeinsamer Nenner kommen, werde ein Gutachter ausgesucht und ein Fragenkatalog an diesen zusammengestellt.

Und erst wenn der beantwortet sei, werde der Prozess fortgesetzt.

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