Streit eskaliert:Gewerkschaftschefin entlassen

Europäisches Patentamt begründet den Rauswurf mit rufschädigender Kampagne

Von Katja Riedel

Der Dauerkonflikt zwischen Teilen der Belegschaft und der Spitze des Europäischen Patentamtes um Präsident Benoît Battistelli hat am Freitag eine neue Eskalationsstufe erreicht. Battistelli hat entschieden, die Chefin der Gewerkschaft Suepo und ein weiteres Gewerkschaftsmitglied zu entlassen. Das geht aus einem internen Schreiben hervor, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Eine dritte Mitarbeiterin, gegen die das Amt ebenfalls ein Disziplinarverfahren geführt hat, wird drei Jahre lang nicht befördert.

Battistelli und ein eingesetzter Disziplinarausschuss, in dem auch Personalvertreter gesessen haben sollen, sahen es demnach als erwiesen an, dass die Gewerkschaftschefin an einer rufschädigenden Kampagne gegen das Amt teilgenommen habe. Zudem wurde ihr vorgeworfen, dass sie andere gewählte Mitarbeitervertreter gemobbt habe. Sie hat dies stets vehement bestritten; über ihre Anwälte erhob sie ihrerseits Vorwürfe, dass sie jahrelang gemobbt worden sei. Sie plant nun, den Präsidenten darum zu bitten, die Entscheidung zu revidieren. Sollte dies nicht erfolgreich sein, will sie vor einem internen Patentgericht klagen. Diese Verfahren dauern in der Regel Jahre. Seit fast zwei Jahren tobt rund um das Europäische Patentamt, dessen Zentrale sich in München befindet, ein erbitterter Konflikt. Immer wieder gingen Tausende Mitarbeiter gegen den Franzosen Battistelli auf die Straße. Sie beklagten, dass ihnen grundlegende Arbeitnehmerrechte vorenthalten würden. Das Amt geht davon aus, dass die Proteste allein Effekt einer Schmutzkampagne gegen die Amtsleitung sei. Immer noch läuft ein Verfahren gegen einen Patentrichter, ein Mitglied der Technischen Beschwerdekammer. Er soll laut einem internen Untersuchungsbericht mit wenigen weiteren Personen Drahtzieher besagter Kampagne gewesen sein. Er selbst bestreitet das vehement. Belastende Unterlagen, die bei ihm gefunden wurden, will er aus privatem Interesse gesammelt haben. Der Mann ist suspendiert. Die zuständige Stelle, die einer Entlassung zustimmen müsste, sieht die Beweislage jedoch anders als die Amtsleitung. Aus diesem Grund steht hier eine Entscheidung noch aus.

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