Das Augsburger Gericht sei nicht zuständig, der Gutachter befangen - mit diesen beiden Anträgen wollen die Strauß-Anwälte das Verfahren gegen den Ex-Rechtsanwalt platzen lassen. Nach dreistündiger Verhandlung ist der Steuerprozess vertagt worden.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Vorwürfe der Verteidigung als unbegründet zurückgewiesen, wonach das Landgericht Augsburg für Strauß nicht zuständig sei.
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Nach einem Beschluss des OLG München stehe der Prozess in engem Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den Waffenhändler Karlheinz Schreiber, das in Augsburg anhängig sei. Der Prozess wird am nächsten Dienstag fortgesetzt.
Zum Prozessauftakt fragte Richter Maximilian Hofmeister den Angeklagten, ob es ihm gut gehe. Strauß nickte lediglich und lehnte sich dann in seinem Stuhl zurück. Seine Anwälte teilten mit, ihr Mandant stehe unter Medikamenteneinfluss, könne aber vorerst weiter am Prozess teilnehmen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß vor, Provisionszahlungen aus Airbus- und Waffengeschäften mit dem Waffenhändler Karlheinz Schreiber in Höhe von 2,6 Millionen Euro nicht versteuert zu haben. Strauß bestreitet das und will nicht aussagen.
Befangenheit und Zuständigkeit
Mit zwei Anträgen wollen die Anwälte des wegen Steuerhinterziehung angeklagten Max Strauß den Augsburger Prozess platzen lassen. In dem einem werfen sie dem Landgerichtsarzt Richard Gruber Befangenheit vor. Gruber habe in seinem Gutachten über den psychischen Gesundheitszustand des Angeklagten angedeutet, dass er Strauß, der sich seit rund drei Monaten zur Behandlung in einer psychiatrischen Klinik befindet, für einen Simulanten halte. Der Mediziner erklärte den Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß für verhandlungsfähig.
In ihrem zweiten Antrag werfen die Verteidiger der Wirtschaftsstrafkammer des Augsburger Landgerichts vor, gar nicht für den Prozess zuständig zu sein. Das Augsburger Landgericht ist bislang für den Prozess zuständig, weil hier weitere Verfahren im Zusammenhang mit Schreibers Geschäften verhandelt wurden. Im Zuge der Ermittlungen wurde im Herbst 1999 auch die CDU-Spendenaffäre aufgedeckt, weil Schreiber mehreren CDU-Politikern nicht korrekt verbuchte Spenden übergab.
Der Prozess ist zunächst auf 19 Sitzungstage anberaumt. In dem Verfahren geht es um Provisionen in Höhe von 2,66 Millionen Euro, die auf Schweizer Konten mit den Tarnnamen "Maxwell" und "Master" gelaufen sein sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft Strauß vor, auf das Geld Zugriff gehabt zu haben. Er bestreitet dies.
(sueddeutsche.de/dpa/ddp)
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