Von Von Stephan Handel

Für den Prozess gegen Max Strauß wegen Verdachts auf Beihilfe zum Betrug sind nur zwei Tage angesetzt.

Der Sitzungssaal B166 liegt im Justizgebäude an der Nymphenburger Straße in einer Sackgasse, etwas versteckt und abseits der Besucherströme. So mag es Wolf-Stefan Wiegand, Vorsitzender der 6. Strafkammer: Am liebsten geräuschlos verhandelt er dort seine Wirtschaftsstrafsachen. Das wird ihm am Freitag nicht gelingen - an die 80 Medienvertreter haben sich angesagt zum Prozess gegen Max Strauß wegen des Wabag-Skandals. Deshalb muss die Kammer umziehen von Wiegands Justiz-Eremitage in den großen Schwurgerichtssaal mit doppelstöckigem Zuschauerraum, Mikrophonanlage und gallegrünen Deckenelementen.

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Lange wird der Richter es dort nicht aushalten müssen - Verteidiger und Staatsanwalt haben miteinander geredet, sind nahe dran an einer Einigung. Alles rechnet damit, den Prozess in zwei Verhandlungstagen abschließen zu können.

Die relativ schnelle Terminierung hatte Erstaunen ausgelöst - allgemein war vermutet worden, zunächst solle der Ausgang des Augsburger Verfahrens abgewartet werden, wo Strauß wegen Verwicklung in die Schreiber-Affäre angeklagt ist. Dann aber "hat der Richter Gas gegeben", wie Verteidiger Andreas von Mariassy sagt. Strauß ist wegen depressiver Verstimmungen immer noch stationär in der Psychiatrischen Uni-Klinik untergebracht - das mag seine Bereitschaft erhöht haben, den Münchner Prozess durch Kooperation abzukürzen.

Max Strauß war von 1995 an als Anwalt für die Wabag tätig. Seine Tätigkeit beschränkte sich nicht auf die Formulierung von Schriftsätzen und Verträgen: Er trat bei Veranstaltungen auf, er überlegte sich Feinheiten zur Konstruktion des Firmen-Konglomerats, vor allem aber nutzte er seine Kontakte in die Politik.

So soll er, als es um eine Kreditvergabe durch die Landesbank Sachsen ging, in einem Brief an Ingrid Biedenkopf, die Frau des damaligen sächsischen Ministerpräsidenten, um "eine gelegentliche Intervention auf Vorstandsebene" gebeten haben. Im gleichen Jahr, 1997, lehnte das Bundeslandwirtschaftsministerium den Förderantrag einer Wabag-Tochter über 6,8 Millionen Mark ab. Strauß kannte den Parlamentarischen Staatssekretär, Wolfgang Gröbl (CSU), und versuchte, über ihn eine Änderung der Entscheidung zu erreichen.

Die Anklage beschränkt sich auf drei Fälle der Beihilfe zum Betrug, zwei bis drei weitere Fälle werden zur Beschleunigung des Verfahrens nicht mehr angeklagt. Die Wabag schädigte von 1995 an Tausende Anleger um einen Gesamtbetrag von rund 120 Millionen Euro.Dass bei den Gesprächen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Bewährungsstrafe herausgekommen ist, mochte gestern noch niemand bestätigen.

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