Steuerprozess:Ex-FCB-Stürmer gewinnt Prozess

Steuerberater müssen Luca Toni 1,25 Millionen Euro zahlen

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Schöne Bescherung für Luca Toni. Das Oberlandesgericht München (OLG) hat ihm fast 1,25 Millionen Euro zugesprochen. Diesen Betrag sollen seine früheren Steuerberater an ihn überweisen, weil sie ihn in seiner Zeit beim FC Bayern München in Sachen Kirchensteuer falsch beraten haben. Es darf allerdings angezweifelt werden, dass dieser Betrag schon in nächster Zeit auf das Konto des einstigen Bundesliga-Torschützenkönigs fließen wird. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass sich noch der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen wird. Eine Begründung hat der 15. OLG-Senat bei der Urteilsverkündung am Mittwochmorgen noch nicht mitgeliefert - diese dürfte es erst nach dem Christfest geben.

Eigentlich hätte der FC Bayern neben allen anderen Steuern und Sozialabgaben auch die Kirchensteuer bezahlen müssen. Denn Luca Toni hatte für seine sieben Millionen Euro Handgeld plus monatlich 500 000 Euro Gehalt eine Nettolohn-Vereinbarung mit dem Verein getroffen. Vor seinem Wechsel nach Rom hatte er dann aber einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, in dem er die Bayern von allen Forderungen freistellt. So blieb die nachträglich von der Kirche erhobene Forderung von 1,5 Millionen Euro plus 200 000 Euro Säumniszuschlag erst einmal an dem Fußballer hängen. Schön für den FCB, der sich diese Last mit einem Federstrich vom Hals gehalten hatte: Eine Vereinssekretärin hatte beim Ausfüllen eines Meldeformulars bei der Position Religionszugehörigkeit einen Strich gemacht.

Der Verein hatte in dem Verfahren jede Mitschuld zurückgewiesen. In der Verhandlungen waren aber schon Überlegungen angestellt worden, ob womöglich die nun verurteilten Steuerberater versuchen könnten, den FCB in Regress zu nehmen. Auch wenn Bayern-Anwalt Georg Jaeger solche Ansprüche vehement in Abrede stellte, hielt Steuerberater-Anwalt Michael Lauterbach diese nach wie vor für möglich. Auch der Senats-Vorsitzende Johannes Nagorsen meinte: Welche Hinweise der Verein ausländischen Spielern auf die deutsche Kirchensteuer erteilen müsse, könnte sogar den Bundesgerichtshof interessieren - "es ist ein großer Fall, und der BGH wird das Urteil mit Interesse lesen".

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