Steuerhinterziehung:Patrick Lindner spart sich 382.000 Euro

Der Schlagersänger muss nach seinem Berufungsprozess wegen Steuerhinterziehung "nur" noch 150.000 Euro zahlen. Wegen unzulässiger Abschreibungen für seine Münchner Villa war Lindner zunächst zu einer Geldstrafe von 432.000 Euro verurteilt worden.

Schlagersänger Patrick Lindner kommt mit dem Urteil in seinem Berufungsprozess um Steuerhinterziehung weit günstiger weg als im ersten Verfahren. Das Landgericht München I verurteilte den 45-Jährigen am Mittwoch zu einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro. Im Dezember 2003 war Lindner zur Zahlung von 432.000 Euro verurteilt worden. Der Sänger hatte dem Fiskus in den Jahren 1993 bis 1996 umgerechnet 166.000 Euro durch unzulässige Abschreibungen für seine Münchner Villa vorenthalten.

In den Steuererklärungen für die Jahre 1993 bis 1996 hatte Lindner angegeben, sein Haus an seinen Manager und damaligen Lebensgefährten Michael Link vermietet zu haben. Nach Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts wohnte der Sänger aber schon damals mit Link zusammen. Daher habe er die Kosten für die erlesene Einrichtung und auch die Zinsen für die umgerechnet rund 2,5 Millionen Euro teure Villa nicht als Abschreibungen steuermindernd geltend machen dürfen.

Eindeutig als Paar zusammengelebt

Im ersten Verfahren vor knapp zwei Jahren am Münchner Amtsgericht hatte die Staatsanwaltschaft mehrere Zeugen aufgeboten, um beweisen zu können, dass Lindner und Link die Villa als Paar gemeinsam bewohnten. Es wurden sogar Zeitungsinterviews vom Jahr zuvor verlesen, in denen beide ihr langjähriges Zusammensein bejubelten.

Der Vorsitzende Richter sagte damals: "Wenn man alles zusammen sieht, hat das Gericht überhaupt keinen Zweifel, dass die beiden zusammen gewohnt haben, und zwar als Paar." Strafmildernd war berücksichtigt worden, dass die Delikte schon länger zurückliegen und das Finanzamt einige Zeit für seine Arbeit brauchte.

Nach der nun deutlich niedrigeren Geldstrafe verzichteten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Patrick Lindner auf Rechtsmittel.

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