Weßling:16 Parkplätze für vier Wohnungen

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Der Bauausschuss befürchtet eine Vermehrung des Wohnraums durch die Hintertür

Von Marcella Rau, Weßling

Erneut lehnte der Bauausschuss die geplante Bebauung der Grundstücke zwischen Kesselboden und Etterschlager Straße ab. Ein Projekt, das die Gemeinde nun schon seit vergangenem Jahr beschäftigt. Bereits der erste Bauantrag, der im Mai vorlag, hielt eine Überraschung bereit: Denn während der Antrag auf Vorbescheid, der von der Gemeinde zuvor genehmigt worden war, noch den Bau von je einem Einfamilienhaus auf den beiden Grundstücken an der Ettenhofener Straße 37a und 37b sowie zwei Doppelhäusern auf dem hangabwärts gelegenen Grundstück Im Kesselboden 24 vorgesehen hatte, waren in der Ettenhofener Straße nun plötzlich Mehrfamilienhäuser mit je vier Wohneinheiten inklusive Tiefgarage eingezeichnet. Das Vorhaben stieß auf heftigen Widerstand und veranlasste die Gemeinde dazu, einen Bebauungsplan für das Areal zu erstellen, in dem festgehalten wurde, dass die Neubauten nicht mehr als maximal zwei Wohneinheiten umfassen dürfen.

Nun liegt ein neuer Bauantrag vor. Geplant sind darin erneut Mehrfamilienhäuser - inklusive Tiefgarage und Autolift. Zwar sind in beiden Häusern jeweils nur noch zwei Wohneinheiten verzeichnet, was durchaus mit dem Bebauungsplan vereinbar ist - daran, dass es dabei jedoch in der Realität auch bleibt, haben einige Mitglieder des Bauausschusses ernste Zweifel. Für die Tiefgarage etwa sind 16 Stellplätze vorgesehen - das scheint doch etwas viel für vier Wohneinheiten. Die Befürchtung ist groß, dass durch Innenausbau still und heimlich weitere Wohnungen entstehen könnten. "Dieser Bauantrag ist eine Mogelpackung", befürchtet auch eine Anwohnerin.

Nachdem die Bauanträge erneut abgelehnt wurden, liegt die Zuständigkeit nun beim Landratsamt Starnberg. Doch Bürgermeister Muther macht wenig Hoffnung, dass dort ein Stopp des Projekts erwirkt werden könne, da die geplanten Objekte dem Vorbescheid, der im vergangenen Jahr von der Gemeinde verabschiedet wurde, entsprächen. Ganz am Ende bliebe der Gemeinde dann womöglich nur noch die Klage um den Bau zu verhindern.

© SZ vom 16.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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