Weßling:Blumentopf löst Schlägerei aus

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Amtsgericht verurteilt Weßlinger zu einer Geldstrafe

Von Christian Deussing, Weßling

Ein zerbrochener Blumentopf hatte auf einer Grillparty in Weßling eine wüste Schlägerei ausgelöst, bei der ein Gast erheblich verletzt wurde. Der Fall spielte sich vor zehn Monaten auf einer Terrasse ab, wo der Bruder der Gastgeberin einen jungen Mann laut Anklage mit Faustschlägen zu Boden streckte und dann noch auf die Brust und in den Bauch geschlagen haben soll. Dabei hatte der Inninger Prellungen und eine Gehirnerschütterung erlitten. Zudem sei er kurzzeitig bewusstlos gewesen, so die Staatsanwältin in der Verhandlung. Der 22-jährige Angeklagte wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung vom Amtsgericht Starnberg zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 20 Euro verurteilt.

Er habe dem Besucher wegen des kaputten Blumentopfs seiner Mutter eine "Watschn verpasst", erzählte der Angeklagte. Er könne sich aber an die Schläge und das weitere Geschehen nicht erinnern, versicherte der Lehrling. Er habe aber auf der Feier "zu tief ins Glas geschaut und vier Bier und eine halbe Flasche Schnaps getrunken". Beim verletzten Besucher hatte sich der Weßlinger später entschuldigt und über einen Täter-Opfer-Ausgleich 200 Euro Schmerzensgeld an den 19-Jährigen gezahlt - was sich strafmildernd auswirkte.

Durch einen Faustschlag sei er "ohnmächtig geworden", sagte das Opfer im Prozess. Der junge Mann hatte auch einiges auf der Party getrunken, konnte sich aber ebenso nicht mehr so recht erinnern. Er wusste noch, einmal zurückgeschlagen zu haben. Ein Zeuge hatte gesehen, dass auch der Angeklagte geblutet habe. Ein anderer Zeuge berichtete, dass der Angeklagte der Angreifer gewesen sei und auf den Gast noch eingeschlagen habe, als der schon auf dem Terrassenboden lag. Dies sei aber nicht mit voller Wucht passiert, sagte der Zeuge.

In der Verhandlung konnte nicht nachgewiesen werden, ob der Inninger durch einen gezielten Treffer am Kiefer oder infolge des Aufpralls so erheblich verletzt wurde. Richterin Christine Conrad begründete ihr Urteil auch damit, dass der Angeklagte unter einer "gewissen alkoholbedingten Enthemmung zugeschlagen" habe. Der Weßlinger betonte in seinem Schlusswort, dass ihm der Vorfall "unendlich leid" tue - man hätte "auch alles anders klären können".

© SZ vom 14.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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