Vortrag:Mini-Kraftwerk am Balkon

Gerd Mulert erläutert die Funktion von Solarmodulen

"Abholen, aufstellen, anstecken, und in einer Zehntel-Sekunde kann der Sonnenstrom fließen". Es klingt wie ein kleines Wunder, was Gerd Mulert von der Energiegenossenschaft Fünfseenland den knapp 50 Zuhörern im Gautinger Rathaus berichtet. Seit vergangenem Herbst sind die steckbaren Solargeräte, also die Kleinst-Fotovoltaikmodule für den Balkon oder das Gartenhäuschen, auch in Deutschland technisch und rechtlich zugelassen. Etwa 550 Euro kostet so ein 1,65 Meter langes und auf einen Meter breites Modul mit Wechselrichter und Montagematerial, erklärt Mulert. Auch ein Laie könne die Montage erledigen. "Jeder kann den Stecker in die fest installierte Steckdose einstecken, ohne Angst vor einem elektrischen Schlag zu haben", betont Mulert.

Die individuelle Stromerzeugung mit einem solchen Gerät sei legal, "die Nutzung der Sonne ist ein unveräußerliches demokratisches Menschenrecht". Allerdings müssten gewisse technische Regeln eingehalten werden, wofür die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie einen Sicherheitsstandard entwickelt hat.

Das kleine Balkonkraftwerk darf eine Leistung von höchstens 600 Watt haben. Die Solargeräte könnten keine Brände verursachen, versichert er, die Energie reiche nicht aus, um eine normgerechte Elektroinstallation zu überlasten. Die Elektrogeräte im Haushalt nutzen nach seinen Worten immer zuerst den Strom aus eigener Produktion, was nicht verbraucht werde, fließe ins öffentliche Stromnetz, werde jedoch nicht vergütet. Bei Zählern ohne Rücklaufsperre solle darauf geachtet werden, dass die Rückspeisung weniger als vier Prozent des Jahresstrombezugs ausmacht.

"Woher weiß das Haushaltsgerät, welches der Sonnenstrom ist?", wollte ein Zuhörer beim Vortrag im Rathaus wissen. Vereinfacht beschrieben, nutze das Gerät den Strom, der sich im Stromkreis befinde, erklärte Mulert. Aus dem öffentlichen Netz werde nur soviel Strom "reingedrückt, wie benötigt wird. Solange es genügend eigenen Solarstrom gibt, muss das Netz weniger reindrücken."

Für einen Mieter sei es empfehlenswert, sich mit dem Vermieter zu verständigen. Formal sei eine Zustimmung des Wohnungseigentümers nur dann notwendig, wenn das Anbringen von Gegenständen am Balkongeländer im Mietvertrag explizit untersagt sei.

Um die Nutzung von Solarenergie geht es auch in einer Wanderausstellung, die bis 27. Juli im Gautinger Rathaus zu sehen ist. Schulklassen können dort eine "Energielandschaft zum Mitbauen" buchen. Außerdem gibt es am kommenden Mittwoch, 11. Juli, von 17 Uhr eine Betriebsbesichtigung bei der Firma Trane im Kraillinger Gewerbegebiet. Dort geht es um Sonnenstrom und Batteriespeicher im Unternehmen sowie um das Heizen und Kühlen.

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