Verwaltungsgerichtshof:Gemeinde verliert Prozess

Bebauungsplan für Fläche in Buchendorf ist unwirksam

Wenn die Gemeinde Gauting weiterhin eine Obstbaumwiese in Buchendorf erhalten will, muss sie erst ihre "Hausaufgaben" erledigen, wie die Vorsitzende Richterin des 1. Senats am Verwaltungsgerichtshof (VGH) sagte. Laut einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ist ein Bebauungsplan für ein Gebiet am Gautinger Weg, in dem auch diese bisher freie Fläche liegt, unwirksam. Damit haben sich die Eigentümer mit einer Normenkontrollklage durchgesetzt. Die Richterin hatte bei der Verhandlung am Dienstag im Gautinger Rathaus deutlich gemacht, dass die privaten Belange der Familie Alexander bei der Abwägung nicht ausreichend gewürdigt wurden. Nun muss das Verfahren neu aufgerollt, der Plan erneut öffentlich ausgelegt werden. Wenn das Bauamt dann alles richtig macht, könnte es der Gemeinde am Ende aber doch noch gelingen, ihre Vorstellungen durchzusetzen.

Klägerin Birgitta Alexander sieht sich gegenüber Nachbarn benachteiligt. Ihr etwa 2500 Quadratmeter großes Grundstück ist zum Teil schon bebaut.

Die schriftliche Begründung für das Urteil liegt aktuell noch nicht vor und wird den Beteiligten voraussichtlich in den nächsten Wochen zugehen, teilte eine VGH-Sprecherin mit. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung des Senats, die Revision gegen sein Urteil nicht zuzulassen, könne eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.

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