Versicherungsschutz:Regelkatalog für Großveranstaltungen

Gedränge auf dem Herrschinger Seemarkt

Tausende Ausflügler aus Nah und Fern haben in der Vergangenheit an den Osterfeiertagen den Markt auf der Herrschinger Seepromenade besucht.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

In Herrsching gilt künftig ein mehrstufiges Genehmigungsverfahren - ein Modell, das auch andernorts Schule machen könnte.

Von Patrizia Steipe, Herrsching

Veranstalter, die öffentliche Events in der Gemeinde planen, müssen künftig ein mehrstufiges offizielles Genehmigungsverfahren durchlaufen. Der Herrschinger Gemeinderat verabschiedete den Leitfaden einstimmig in seiner jüngsten Sitzung. Seit März ist Verwaltungsfachangestellte Sandra Marsch im Rathaus Ansprechpartnerin für die Veranstaltungen. Sie hat bereits einen mehrstufigen Ablaufplan ausgearbeitet, der beim Handballer-Fasching und dem Faschingstreiben auf Praxistauglichkeit überprüft wurde. "Es hat super funktioniert", resümierte Marsch. Vor allem das persönliche Beratungsgespräch, das ein Teil des Verfahrens ist, sei gut angekommen. Auch beim Marktsonntag, am 2. April, greift das Sicherheitskonzept bereits. Gemeinsam mit dem Verein "WIR" seien die Eckpunkte abgearbeitet worden. "Der Marktsonntag kann wie gewohnt stattfinden". Als nächstes wird Marsch die Voraussetzungen für die Genehmigung für den Ostermarkt am Ammersee mit dem Veranstalter koordinieren. Das neue Procedere wird für alle Veranstaltungen, egal welcher Größe, gleich sein. Die Auflagen werden sich freilich deutlich unterscheiden. Vor allem für Events, bei denen weniger als 1000 zeitgleiche Besucher erwartet werden, gelten weniger strenge Kriterien. Künftig gilt dies: Bevor ein Termin im Rathaus beantragt werden kann, müssen Veranstalter eine fünfseitige Checkliste ausgefüllt haben. Darin wird beispielsweise abgefragt, ob Speisen verkauft werden und ob es Toiletten gibt, aber auch, ob eine Haftpflichtversicherung besteht, ob die Fluchtwege gekennzeichnet sind, ob es bereits ein Sicherheitskonzept gibt und wer für die Überwachung der Sicherheit zuständig ist. Die Zielgruppe der Besucher muss angegeben werden, die Anzahl der zu erwartenden Besucher und die Eckdaten der Veranstaltung.

Vier Wochen vor Beginn müssen die Veranstalter dann bei einem persönlichen Gespräch im Rathaus die Checkliste gemeinsam mit Marsch durchgehen. Das Ganze gibt Sandra Marsch an die Herrschinger Polizei für eine Stellungnahme weiter. "Gegebenenfalls ergänzt die Polizei dann die Auflagen", erklärte Marsch dem Ratsgremium. Die Empfehlungen arbeitet die Rathausmitarbeiterin anschließend ein. Wenn alles passt, stellt sie dem Veranstalter seinen Genehmigungsbescheid aus. Drei Tage vor Beginn der Veranstaltung wird Marsch bei der Polizei anrufen, "um die aktuelle Gefahrensituation abzuklären". Gibt es keine Bedenken, wird Marsch zum Hörer greifen, um dem Veranstalter das endgültige "Okay" zu geben, "der kann dann guten Gewissens seine Veranstaltung durchführen", so Marsch. Auch wenn das Ganze ein wenig umständlich ist, sei das oberste Ziel, "dass alle geplanten Veranstaltungen durchgeführt werden können". Die Auflagen sollten umsetzbar sein. "Wir wollen niemandem im Wege stehen."

Das Herrschinger Konzept könnte beispielhaft für alle Landkreisgemeinden werden, hofft Marsch. Bei einem Treffen mit allen Gemeindesachbearbeitern im Landkreis, zu dem auch die Polizei eingeladen ist, sollen die Weichen dafür gestellt werden. Schließlich sollten in jeder Gemeinde die gleichen Auflagen gelten. Dafür müsste das Landratsamt einen "roten Faden" für alle Landkreisgemeinden ausarbeiten. "Das Ziel ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Feuerwehr und Landratsamt", sagte Marsch.

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