Verbotenes Vergnügen:Floßfahrt mit Folgen

Partyfloß auf dem Wörthsee

Die Trachtler hatten viel Spaß auf ihrem Partyfloß, die Wörthsee-Anlieger weniger. Sie klagten über Lärmbelästigung.

(Foto: Privat/oh)

Der Trachtenverein "D'Donarbichler" feiert ohne Genehmigung eine Party auf dem Wörthsee.

Von Christine Setzwein, Wörthsee

Für den Steinebacher Trachtenverein "D'Donarbichler" war dieser Ausflug auf dem Wörthsee etwas ganz Besonderes. Auf einem Partyfloß bedankte sich der Verein am letzten Juli-Samstag bei all den Helfern, die immer zur Stelle sind, wenn es ums Auf- und Abbauen beim Maifest, beim Seefest mit Fischerstechen oder beim Sonnwendfeuer geht, die grillen und ausschenken, abspülen und aufräumen, und das alles ehrenamtlich. Von 15 bis 22 Uhr dauert die lustige Seefahrt. Das Floß ist längst wieder verschwunden. Aber der bierselige Ausflug hat jetzt ein Nachspiel: Er war nicht genehmigt.

Zum Partyfloß umgebaut haben die Trachtler den Tanzboden, den sie immer zum Seefest aufbauen. Damit das Ganze auch schwimmt, wurden leere Lebensmittelfässer angebracht, "vom Perger in Breitbrunn", sagt Jakob Aumiller, Vorsitzender des Trachtenvereins. Auf den See hinaus wurde das Floß gerudert. Und für die dringenden Bedürfnisse der 70 Partygäste wurde ein Dixi-Klo aufgestellt.

Dieses Chemie-WC hat nun das Landratsamt Starnberg auf den Plan gerufen. Ein Partyfloß auf dem Wörthsee sei sicher "eine witzige Idee", meint Landratsamts-Sprecher Stefan Diebl. Nichtsdestotrotz hätte der Ausflug genehmigt werden müssen. Zum einen nach der Schifffahrtsordnung, in der es um das "Befahren eines Gewässers" geht. Dann seien das Naturschutz- und Wasserrecht betroffen, und nicht zuletzt Sicherheitsfragen, wie "Hält das Floß den vielen Leuten stand?". Passiert ist ja nichts, "aber was wäre gewesen, wenn das Klo mitsamt den Chemikalien ins Wasser gefallen wäre?", fragt Diebl. Bei der Floßfahrt handle es sich auf alle Fälle um eine Ordnungswidrigkeit, ein Bußgeldverfahren werde geprüft. In einem Zeitungsbericht hatte Aumiller behauptet, Genehmigungen vom Landratsamt und vom Rentamt Schloss Seefeld eingeholt zu haben. Wörthsee und Pilsensee befinden sich Privateigentum des Grafen zu Toerring-Jettenbach. Das mit dem Rentamt sei richtig, sagt Diebl. Aber im Bescheid des Rentamts vom 11. Mai stehe, dass das Partyfloß in See stechen dürfe, sofern eine öffentlich-rechtliche Genehmigung vorliege.

Lag sie nicht, und auch die Gemeinde Wörthsee hatte keine Ahnung von der Veranstaltung. "Muss sie auch nicht", sagt CSU-Gemeinderat Aumiller, weil sie nicht Genehmigungsbehörde sei. Im Nachhinein räumt er allerdings ein, dass es schlauer gewesen wäre, das Rathaus wenigstens zu informieren. Dann hätte es vielleicht auf Facebook nicht so viele böse Kommentare gegeben, und die Anlieger hätten gewusst, dass die unbestrittene Lärmbelästigung nicht von den "Münchnern" kam, sondern vom örtlichen Trachtenverein.

Jakob Aumiller ist sich sicher, dass er nichts falsch gemacht habe. Das Einbringen von "handbetriebenen" Fahrzeugen in den See sei erlaubt, sagt er. "Dafür brauche ich keine Genehmigung."Auch die Blaskapelle Wörthsee veranstaltet einmal im Sommer ein "Wasserkonzert" auf dem See. Darüber rege sich niemand auf. Sollte es zu einem Bußgeldbescheid kommen, weiß Aumiller jedenfalls, was er tut: "Das zahle ich nicht."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: