Utting:Wohnraum für Normalverdiener

Die Gemeinde verkauft meistbietend ein baureifes Grundstück, um ihr eigenes Bauvorhaben finanzieren zu können

Von Armin Greune, Utting

Um ihr eigenes Bauvorhaben auf dem vormaligen Schmucker-Areal zwischen Landsberger Straße und Hechenwanger Straße finanzieren zu können, verkauft die Gemeinde Utting ein baureifes Grundstück nördlich der Landsberger Straße. In der jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat zunächst, die Immobilie im Ganzen zu veräußern. Dann entschied man sich bei drei Gegenstimmen dafür, die Fläche nicht zum Festpreis, sondern an den Meistbietenden zu veräußern.

Weiterhin wurde ein öffentliches Bieterverfahren für das 1860 Quadratmeter große Grundstück gewählt. Keine Mehrheit im Gremium fand dagegen der Vorschlag, in die Verkaufskriterien auch ein dreijähriges Wiederverkaufsverbot für das Areal aufzunehmen, um Immobilienspekulanten auszubremsen.

Schließlich beschloss der Gemeinderat, noch bis zum 2. November Angebote entgegen zu nehmen: So soll insbesondere Uttinger Bürgern noch die Möglichkeit gegeben werden, Bauherrengemeinschaften zu bilden, um die Fläche gemeinsam zu erwerben. Auf ihr können bis zu vier Doppelhaushälften errichtet werden.

Die Gemeinde hatte das Grundstück 2016 mit dem gesamten Schmucker-Nachlass für 4,51 Millionen Euro im Vorkaufsrecht erworben. Das Paket umfasst mehr als 20 Hektar Grund. Es besteht zum Großteil aus landwirtschaftlichen Flächen, doch auf dem zentralen Areal zwischen Landsberger, Hechenwanger und Schondorfer Straße will Utting auf 1,16 Hektar Fläche Wohnraum für Normalverdiener schaffen. Für diesen Geschosswohnungsbau ist bereits ein Architektenwettbewerb eingeleitet worden. Vorgesehen sind mindestens 80 Ein- bis Fünfzimmerwohnungen. Die neuen Häuser sollen Satteldächer erhalten und mit einer zentralen Heizanlage versorgt werden, die vorrangig mit dem nachhaltigen Energieträger Holzpellets und im Spitzenbedarf mit Erdgas befeuert werden.

Planer können noch bis Freitag, 4. August, Teilnahmeanträge stellen, die Entwürfe müssen bis 3. November vorliegen. Am 29. November soll dann eine Jury aus Architekten und Gemeinderäten über die Preisträger entscheiden.

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