Urteil:Gericht erlaubt Flüchtlingsheim in Stockdorf

Von Michael Berzl, Stockdorf/Karlsruhe

Das ehemalige Pflegeheim in der Nähe des Stockdorfer Bahnhofs dürfte in eine Flüchtlingsunterkunft umgewandelt werden. Eine entsprechende Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag getroffen und damit die Unterlassungsklage einer Teileigentümerin abgewiesen, der Räume in dem seit Jahren leerstehenden Gebäude an der Alpenstraße gehören. "Was jetzt damit passiert, steht in den Sternen", sagte nach dem Urteil Thomas Vilsmaier, der das Anwesen vor drei Jahren in einer Zwangsversteigerung erworben hatte und seither wegen der Nutzung prozessiert.

Seit dem Konkurs des letzten Altenheimbetreibers in Stockdorf vor 14 Jahren steht das alte Gebäude auf einem etwa 3700 Quadratmeter großen Grundstück weitgehend leer. Nur eine Arztpraxis im Erdgeschoss wurde dort noch betrieben, aber auch die ist seit gut einem Jahr geschlossen; der Kardiologe, der dort seine Patienten behandelt hatte, ist nach Gauting umgezogen. Der Ehefrau des Mediziners gehören die Räume. Bisher hat sie Pläne für das gesamte Anwesen vereitelt, doch das BGH-Urteil ändert nun die rechtliche Situation.

Die Karlsruher Bundesrichter entschieden, dass Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge mit einer Vielzahl von Menschen und großer Fluktuation nicht der Wohnnutzung zuzuordnen seien, sondern der Heimnutzung. Damit sei die Umwandlung des ehemaligen Altenheims in ein Heim für Flüchtlinge und Asylbewerber zulässig. Das Landgericht München hatte das noch anders beurteilt und die Flüchtlingsunterkunft untersagt.

Das Gebäude war zu Beginn des 20. Jahrhunderts errichtet und ursprünglich als Kinderheim genutzt worden. In den 70er-Jahren erfolgte dann die Aufteilung in zwei Eigentums-Einheiten: Die größere mit einer Gesamtfläche von etwa 1650 Quadratmetern wurde als Altenpflegeheim genutzt, in der zweiten mit 170 Quadratmetern wurde die Arztpraxis betrieben. Die jeweiligen Eigentümer sind mittlerweile Prozessgegner in mehreren Verfahren. Die Eigentümerin der Praxisräume war am Freitag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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