Urteil:DNA-Spur reicht nicht aus

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Amtsgericht spricht Münchner vom Vorwurf eines Einbruchs frei

Von Christian Deussing, Söcking

Bei einem Einbruch in einen Rewe-Getränkemarkt in Söcking im April vorigen Jahres hatte der Täter reiche Beute gemacht. Er stahl 1340 Zigarettenpackungen im Wert von 8800 Euro und konnte unerkannt flüchten. Doch die Ermittler fanden eine DNA-Spur auf dem Holzgriff einer Seitentür, deren Schließzylinder aufgebohrt worden war. Nach einem Treffer im Polizeicomputer geriet ein Wachmann aus München ins Visier der Fahnder. Der 38-jährige Familienvater, der den Einbruch vehement abstritt, musste sich am Mittwoch wegen "besonders schweren Diebstahls" vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten.

Der Security-Mitarbeiter hatte bereits in der polizeilichen Vernehmung beteuert, weder beruflich noch als Kunde jemals in dem Wohn-und Geschäftshaus mit Bankfiliale gewesen zusein. Er könne sich nicht erklären, wie seine DNA auf dem Türgriff gekommen sei. Es war trotz weiterer Ermittlungen die einzige Spur, die auf den Angeklagten hinwies. Dieses Indiz reichte dem Gericht aber nicht aus, den Mann zu verurteilen, und sprach den Mann frei. Denn es fehlten "in der Zusammenschau weitere Fakten", wie zum Beispiel Fingerabdrücke, die den Angeklagten belasten könnten, befand Amtsrichterin Christine Conrad. Weil das "Phänomen einer Fremdübertragung" von DNA wie Hautpartikel nicht auszuschließen sei, müsse im Zweifel für den Angeklagten geurteilt werden. "Auch wenn es jetzt kein Super-Freispruch erster Klasse ist", erklärte die Richterin.

Dagegen hatte die Staatsanwältin eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung gefordert, weil die gesicherte DNA-Spur eindeutig auf den angeklagten Mann hinweise. Eine Übertragung von Hautpartikeln durch einen anderen Täter hielt die Strafverfolgerin für unwahrscheinlich. Sie verlangte auch, dass der Wachmann 4000 Euro zahlen und den Wert des Diebesgut ersetzen müsse. Die Zigaretten-Beute war nicht mehr aufgetaucht.

In dem Prozess berichtete ein erfahrener Ermittler, dass der Münchner in seiner Vernehmung "ruhig, gefasst und sehr freundlich" gewesen sei. Der Polizist hatte den Eindruck, dass der Beschuldigte nicht gelogen habe. Der Beamte erwähnte in der Verhandlung, dass nur vier Wochen nach der ersten Tat dieselbe Eingangstür des Getränkemarktes aufgebrochen wurde, die seit Jahren nicht mehr benutzt worden sei. "Es fanden sich am Griff diesmal aber nur Mischspuren", erläuterte der Fahnder. Den DNA-Treffer beim ersten Einbruch konnte man dem Angeklagten zuordnen, weil gegen ihn auch schon einmal wegen eines Drogendelikts und Besitzes eines Handys ermittelt wurde, das aus einem Einbruch stammte. Trotzdem war dem Verdächtigen seinerzeit nichts nachzuweisen.

Eben dies sei hier auch der Fall, sagte der Verteidiger. Er verwies auf eine höchstrichterliche Aussage, nach der eine DNA-Spur zwar ein "schwerwiegendes Indiz sein kann, aber nicht sein muss". Der Anwalt berief sich auch auf die Angabe des Landeskriminalamtes, wonach die DNA nur ein "Ermittlungshinweis" gewesen sei. Und der reichte nicht aus, den Mann zu überführen.

© SZ vom 07.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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