Tutzing/München:Betrügerische Geschäfte

Verurteilter Unternehmer scheitert erneut vor Gericht

Von Christian Deussing, Tutzing/München

Ein Unternehmer aus Tutzing war wegen betrügerischer Geschäfte um Patent- und Markenrechte von hochwertigen Kopfhörern zu einer Geldstrafe von 21 000 Euro (350 Tagessätze zu 60 Euro) verurteilt worden. Der Geschäftsführer verlor vor zwei Jahren dann auch den Berufungsprozess vor dem Landgericht München I, wo der Richter sogar eine Gefängnisstrafe als angemessen gesehen hätte. Doch die Geldstrafe akzeptierte der 49-jährige Firmenchef nicht und legte Revision ein. Diese hat jetzt aber das Oberlandesgericht München (OLG) als "unbegründet" zurückgewiesen.

Den Fall hatte ein Aktionär mit einer Strafanzeige ins Rollen gebracht, der dem Anlagemodell des Tutzingers zunächst vertraute. Der Anleger investierte insgesamt etwa eine Million Schweizer Franken in eine Aktiengesellschaft, die der angeklagte Unternehmer im Kanton Luzern mitgegründet hatte, um von den Einlagen für die eigene Firma zu profitieren, wie seinerzeit das Landgericht urteilte. Es befand, dass der Angeklagte mit "hoher krimineller Energie" gehandelt und auch die Patentliste manipuliert habe. Der Vorsitzende Richter in zweiter Instanz hatte es auch als erwiesen betrachtet, dass der Tutzinger über eine Strohfirma seine Beteiligungen zu verschleiern versuchte. Die Schweizer AG, die 2010 in Konkurs gegangen ist, hatte den Ermittlungen zufolge einzig dazu gedient, "Geld zu vermehren".

Auch im Zivilprozess ist zwischen dem Unternehmer und dem betrogenen Anleger aus Vilgertshofen nun ein Urteil ergangen. Demnach muss der Tutzinger etwa 184 000 Euro nebst Verzugszinsen an den Kläger zahlen. Der 67-jährige Kaufmann hatte allerdings 848 000 Euro gefordert. Das Zivilgericht erklärte jedoch, dass die Ansprüche teilweise verjährt seien. Der Aktionär will in Berufung gehen, denn er habe einen "Riesenverlust" erlitten und sei um "seine Altersversorgung gebracht worden". Auch der Verurteilte will Berufung einlegen.

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