Tutzing:Vertrackte Verhältnisse

Streit zwischen Gemeinde Tutzing und Wanner geht in weitere Runde

Von Manuela Warkocz, Tutzing

Im Streit zwischen dem früheren Tutzinger Bürgermeister Stephan Wanner und der Gemeinde, bei dem es um den Bürgersteig vor dessen Haustür geht, hat das Landratsamt einen Beschluss gefasst: Die Behörde lehnt den Antrag der Gemeinde auf vorläufige Besitzeinweisung des Gehwegs vor der Oskar-Schüler-Straße 1 ab. Das teilte das Landratsamt auf SZ-Nachfrage mit.

Begründet wird die Entscheidung sinngemäß so: Bevor der ganz große juristische Hammer herausgeholt wird, könne das Rathaus mit anderen juristischen Mitteln sein Ziel erreichen - nämlich den gesperrten Gehsteig nach fast zwei Jahren wieder für die Allgemeinheit zugänglich zu machen. Heranziehen könne man beispielsweise die Straßenverkehrsordnung. Der Streifen sei eine öffentliche Verkehrsfläche. Der zweite Antrag der Gemeinde, der auf eine Enteignung des Gehwegs abzielt, bleibt vom Beschluss unberührt. "Das läuft unabhängig weiter", sagt Sprecher Stefan Diebl.

Das Gezerre zwischen Wanner und der Gemeinde um 65 Quadratmeter Gehweg geht somit weiter. Rechtsanwalt Wanner nimmt darin die Interessen seiner Mandantin wahr, sprich seiner Frau Beatrice Rösch-Wanner. Denn ihr gehöre das Haus, wie der Jurist zu einem früheren Zeitpunkt betonte. Wanner hatte im September 2015 den Bürgersteig, den er als Privatgrund betrachtet, mit einem Bauzaun verbarrikadiert und ein "Betretungsverbot" verhängt - just zum Schulanfang. Passanten, darunter auch Kinder auf dem Schulweg, müssen seitdem auf die Fahrbahn ausweichen oder die Straßenseite wechseln. Mehrere Kaufofferten, mit denen Tutzing den Streit gütlich beilegen wollte, hatte Wanner abgelehnt. Inzwischen hat er vor dem Familienanwesen zwei private Parkplätze samt Bepflanzung anlegen lassen, eingegrenzt von Findlingen und Barken. Der jahrzehntelang genutzte Bürgersteig sollte damit endgültig der Allgemeinheit entzogen werden.

Ob das so bleibt, ist offen. Eine Besitzeinweisung hatte Bürgermeister Rudolf Krug am 22. November 2016 beantragt. Vergangene Woche ging den Beteiligten der 16-seitige Beschluss zu. Die Juristin der Behörde hat mehr als sieben Monate über dem Fall gebrütet. Diebl begründete das damit, dass es sich um eine komplizierte Materie handele. Die Eigentumsverhältnisse seien vertrackt, diverse notarielle Verträge seien zu untersuchen gewesen. Gegen den Beschluss können beide Seiten Rechtsmittel einlegen. "Wir werden das mit unserem Rechtsbeistand in Ruhe besprechen", sagte Vize-Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg.

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