Tutzing:Veränderungssperren erlassen

Mit ihren Plänen für die künftige Gestaltung in ihrem Ortszentrum will sich die Gemeine Tutzing nicht drängen lassen. Daher hat der Gemeinderat jetzt zwei Veränderungssperren verlängert. Betroffen ist der Bereich des ehemaligen Bahngeländes an der Heinrich-Vogl-Straße, für den derzeit der Bebauungsplan Nr. 84 aufgestellt wird. Zudem gilt eine Sperre für das Gebäude an der Ecke Heinrich-Vogl-Straße/Bahnhofstraße. Dort ist der Bebauungsplan Nr. 90 im Entstehen. Die Veränderungssperren bestehen schon seit Oktober 2014. Sie sollen nun ein weiteres Jahr gelten, beziehungsweise so lange, bis der jeweilige Bebauungsplan in Kraft tritt. Bürgermeister Rudolf Krug geht es nach eigenen Worten darum, in der Ortsmitte auch weiter Gewerbe zu haben und keine ausschließliche Wohnnutzung. Er verwies in der jüngsten Sitzung auf ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München, das "der Bauwerber Gott sei Dank nicht gewonnen hat". Das Gericht hatte die Klage der örtlichen Bauträgerfirma Hörmann gegen die Gemeinde abgewiesen. In dem Rechtsstreit wollte Hörmann Wohnnutzung im Erdgeschoss des Gebäudes an der Bahnhofstraße durchsetzen, in dem sich derzeit eine Fahrschule befindet.

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