Tutzing:Sensibles Roeckl-Grundstück

Die Pläne für das sogenannte Roeckl-Grundstück an prominenter Stelle in Tutzing nehmen Gestalt an. Das großzügige Privatgrundstück befindet sich nahe dem Rathaus und der Pfarrkirche St. Joseph an der Ecke Oskar-Schüler-/Traubinger Straße. Wie das zentrumsnahe Areal aus ortsplanerischer Sicht ansprechend gestaltet werden könnte, stellte Architekt Florian Burgstaller im jüngsten Bauausschuss dar. Sein Planungsentwurf im Auftrag der Gemeinde ist Grundlage für einen Bebauungsplan. Dessen Aufstellung hatte der Gemeinderat im Februar für den sensiblen Bereich beschlossen. Drei Wohnhäuser hält Ortsplaner Burgstaller auf dem östlichen, tiefer liegenden Teil des Hanggrundstücks für vertretbar. Jedoch sollten sie mit 16 bis 18 Meter Länge und elf Meter Breite kleiner ausfallen als vom Bauwerber gewünscht. Statt der beantragten Geschossfläche von 1900 Quadratmeter rät der Planer zu einer Begrenzung auf 1500 Quadratmeter. Die Häuser könnten nach Südwesten ausgerichtet werden. Alternativ schlug Burgstaller vor, sie zu einer "Hofsituation" zu gruppieren, die sich zum Ort hin öffne. Eine Idee, die den Ausschuss eher nicht überzeugte. Baureferent Wolfgang Marchner (Bürger für Tutzing) appellierte, "keinen Spielzeugladen aufzumachen, wo alles beliebig steht".

Einig waren sich die Mitglieder, dass in den Bebauungsplan beide Grundstücksteile - auch der obere mit der Roeckl-Villa - einbezogen werden sollte. Denn auch dort könnte einmal eine weitere Bebauung gewünscht werden, so Ernst Lindl (CSU). Der markante Baumbestand soll möglichst erhalten bleiben. Burgstaller hob die "monumentalen Buchen" als ortsprägend hervor. Überdrüssig zeigten sich Planer und Ausschuss in puncto zurückgesetzte Terrassengeschosse, wie sie vom Bauherrn beantragt wurden.

Zu bevorzugen sei eher eine traditionelle Form, dreigeschossig vorne, zweigeschossig hinten, eingeschoben in den Hang. Unter dem Komplex könne eine Tiefgarage vorgesehen werden. Die Zufahrt soll über die Oskar-Schüler-Straße erfolgen. Der Entwurf soll nun überarbeitet und dem Gemeinderat zur weiteren behandung vorgelegt werden.

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