Tutzing:Rempler mit Folgen

Amtsgericht verhängt Fahrverbot gegen 74-jährigen Tutzinger

Von Christian Deussing, Tutzing

Der rückwärtige Parkrempler in der Tutzinger Leindlstraße erschien zuerst harmlos. Der Fahrer stieg aus, um nachzusehen, konnte aber angeblich keinen Schaden an dem anderen Wagen erkennen. Seine Frau winkte ihn aus der Parklücke heraus und das Paar machte sich davon. Die Szene im Oktober vorigen Jahres hatte jedoch eine Frau beobachtet und den geschädigten Fahrer kurz darauf informiert. Der Verursacher des Remplers, der fast 3000 Euro gekostet hat, wurde ermittelt. Der Verursacher erhielt einen Strafbefehl von 50 Tagessätzen zu 70 Euro mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis für sechs Monate.

Das wollte der 74-jährige Tutzinger aber nicht hinnehmen und legte beim Amtsgericht Starnberg Einspruch ein. Er bedauere sehr, was passiert sei, sagte der ehemalige TV-Journalist am Donnerstag in der Verhandlung. Er habe vorsichtig versucht auszuparken und dabei eine "Berührung", aber keinen Stoß bemerkt. Einen Schaden habe er nicht erkennen können, was vielleicht auch an der Lichtreflexion gelegen habe, meinte der Angeklagte und betonte: "Ich habe kein Knackgeräusch gehört." Dagegen hatte eine Zeugin des Vorfalls der Polizei zu Protokoll gegeben, dass der andere Wagen bei der Kollision "deutlich gewackelt" habe. Sie hatte sich mit ihrem Sohn den Schaden am vorderen Scheinwerfer angeschaut und dann den geschädigten Pkw-Fahrer dies mitgeteilt, als der zu seinem Auto zurückkehrte.

Die betreffende Person, ein 82-jähriger Tutzinger, spielte im Prozesse den Unfall ein wenig herunter. Er habe das "gelockerte Teil" an seinem geparkten Wagen zuerst gar nicht gesehen, erzählte der Rentner. Das Auto sei "touchiert" worden, das er danach zur Reparatur gefahren habe. "Die Versicherung hat alles gezahlt", sagte der Zeuge. Während er hinausging, entschuldigte sich der Kontrahent für die "Unannehmlichkeiten", die er ihm bereitet habe.

Es lief gut für den Angeklagten, der seinen damaligen Fehler eingestand. Er verwies aber auch darauf, 50 Jahre Auto zu fahren, ohne auffällig geworden zu sein. Laut Verkehrsregister war der Mann nur einmal 34 Stundenkilometer zu schnell gefahren. Doch die Staatsanwaltschaft warf dem Fahrer vor, dass beim jetzigen Fall der "erhebliche Schaden sichtbar" gewesen sein müsse. Trotzdem habe sich der Angeklagte unerlaubt vom Unfallort entfernt, weshalb der Strafbefehl rechtens sei. Der 74-jährige Tutzinger betonte, kein Motiv dafür gehabt zu haben, sich unter den Augen vieler Cafébesucher der "Haftung zu entziehen". Das Gericht sah dies ähnlich, verringerte die Geldstrafe und verhängte lediglich ein dreimonatiges Fahrverbot. Der Autofahrer willigte ein und gab noch im Saal seinen Führerschein ab.

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