Tutzing:Mit Autos blockiert

Tutzing JM,  Podiumsdiskussion

Anwalt Wanner besteht auf sein Recht: Der Grund ist kein Gehweg.

(Foto: Georgine Treybal)

Der Streit mit Stephan Wanner geht in die nächste Runde

Von Manuela Warkocz, Tutzing

Stephan Wanner will jetzt Fakten schaffen: Der Bürgersteig vor dem Anwesen seiner Frau an der Oskar-Schüler-Straße 1 soll eine Park- und Grünfläche werden. Das kündigte der frühere Tutzinger Bürgermeister am Mittwoch in einem Schreiben an die aktuelle Rathausspitze und die SZ an. Den Gehweg von der Hauptstraße hinauf zu Schule, Kirche und Rathaus verbarrikadiert er vor dem Haus schon seit mehr als einem Jahr. Jurist Wanner argumentiert, die Gemeinde habe den Streifen nie rechtmäßig erworben. Ohne weitere Genehmigung könnten zwei Stellplätze und Bepflanzung realisiert werden.

Bürgermeister Rudolf Krug (ÖDP) und die Verwaltung hatten wiederholt versucht, zu einer gütlichen Einigung mit dem streitbaren Anwalt zu kommen. Kaufangebote von Seiten der Gemeinde hatte Wanner aber stets abgelehnt. Nun weist Krug Wanner darauf hin, dass die Gemeinde für etwaige Rückbauten Schadensersatz fordern werde, falls das Landratsamt einer Enteignung zustimmt.

"Der ehemalige Gehweg ist gegen den erklärten Willen meiner Mandantschaft von der Gemeinde Tutzing eigenmächtig verwirklicht worden", erklärt Wanner als juristischer Vertreter seiner Frau. Das Grundstück sei nicht als Gehweg gewidmet und sei seit Oktober 1974 nicht als Ortsstraße oder Gehweg im Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen eingetragen. In seiner "Mitteilung" an Bürgermeister Krug und die stellvertretenden Bürgermeisterinnen Elisabeth Dörrenberg und Marlene Greinwald teilt Wanner "namens und im Auftrag meiner Frau", mit, was diese nach zwei Wochen auf dem 65 Quadratmeter großen Grundbesitz vorhabe: Zwei Stellplätze sollen dort hin samt einem Baum und Sträuchern. "Die Errichtung beider Stellplätze ist erforderlich", schreibt Wanner weiter. Einer werde an den Mieter des Rückgebäudes vermietet. Einen weiteren behindertengerechten Stellplatz will Wanner selbst beanspruchen. "Dieser Stellplatz ist an mich für den Betrieb meiner Rechtsanwaltskanzlei vermietet", führt er aus.

Eine verkehrsrechtliche Genehmigung hält Wanner für "nicht erforderlich". Eine Verkehrssicherung sei bereits vorhanden. Tatsächlich hat die Gemeinde im September 2015 als Notbehelf, um am blockierten Wannerschen Grundstück sicher vorbeizukommen, einen schmalen Fußweg auf der Straße mit Baken abgegrenzt. Auch Autofahrer und Radler müssen seitdem vor der Einmündung in die Hauptstraße einen Schlenker machen.

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