Tutzing:Krug gegen Wanner

Gemeinde geht gegen Kampagne von Ex-Bürgermeister vor

Von Gerhard Summer, Tutzing

Die Kommunalwahl 2014 hatte für Stephan Wanner mit einem GAU geendet. Nach sechs Jahren im Amt war der parteifreie Tutzinger Bürgermeister vom Wähler davongejagt worden, er kam nicht einmal in die Stichwahl. Wanner ist seitdem in der Versenkung verschwunden, zumal sich die Tutzinger darauf einigten, nicht auf einem Mann herumzutrampeln, der auf dem Boden liegt. Doch nun sieht sich sein Nachfolger Rudolf Krug (ÖDP) gezwungen, gegen den Juristen vorzugehen.

Denn Wanner hat vor Wochen eine Rechtfertigungs-Kampagne gestartet, inzwischen attackiert er Mitglieder des einstigen Rechnungs- und Prüfungsausschusses der Kommune. Krug zufolge droht er den Gemeinderäten mit strafrechtlichen Konsequenzen, sollten sie sich nicht für "ihre nachgewiesenen falschen und ehrabschneidenden Unterstellungen" entschuldigen. Der Anwalt der Gemeinde verlangt von Wanner nun eine Unterlassungserklärung.

Der Ex-Bürgermeister hat sich in ähnlich lautenden Mails offenbar an halb Tutzing gewandt. Der Inhalt: Er sieht sich als Opfer einer "schmutzigen Intrige" und macht Gemeinderat Heinrich Reiter (FW), damals Chef des Prüfungsausschusses, für das eigene Desaster verantwortlich. Reiter und dessen "Claqueure" hätten 2009 nämlich das "falsche Gerücht" gestreut, "ich hätte in die Kasse gegriffen" und die Gemeinde geschädigt. Aber nun sei alles aufgeklärt: Nach sechs Jahren Prozess sei er durch das Landgericht München II vom Verdacht der Untreue und der üblen Nachrede "freigesprochen" worden. Jetzt müsse er überlegen, "was ich wann, wo, gegen wen und wie unternehme". Denn: "Es zündet mich keiner ungestraft an."

Wanner bezieht sich auf einen vermeintlichen Skandal, der ein Jahr nach dem Wahlkampf 2008 publik geworden war. Der Vorwurf: Reiter habe den Ehemann der damaligen FW-Spitzenkandidatin anstiften wollen, Wanners Plakate mit störenden Anmerkungen zu versehen. Reiter zog vor Gericht; das Verfahren gegen Wanner, der die Behauptungen mitverbreitet hatte, endete mit einem Vergleich. Beide Parteien sollten ihre Prozesskosten selbst tragen. Wanner ließ sich das Geld, knapp 3800 Euro, aus der Gemeindekasse erstatten, zahlte es wenig später aber wieder zurück. Dann nahm er die Versicherung der Kommune in Anspruch. Der Prüfungsausschuss befasste sich mit diesem Vorgehen. Auch das Landratsamt kam zu dem Schluss, Wanner hätte die Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen müssen. Das Landgericht hingegen findet: Wanner habe bei dem Streit als Bürgermeister gehandelt, deshalb müsse die Gemeinde die Rechnungen bezahlen.

Reiter zufolge handelt es sich bei diesem Beschluss nicht um einen "Freispruch erster Klasse", wie Wanner schreibt. Das Gericht habe nur entschieden, kein Hauptverfahren gegen den mit drei Anwälten vertretenen früheren Bürgermeister zu eröffnen. In einer Sache, die mit dem Plakate-Streit zu tun hat, laufe außerdem noch ein Verfahren gegen Wanner. Es geht dabei um Beihilfe zur Nötigung. Der Prozess am Amtsgericht Starnberg schleppt sich seit sechs Jahren dahin.

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