Tutzing:Kalte Dusche für Nordbad

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Gericht gibt Klage von zwei Nachbarn recht und begrenzt Gastronomie-Betrieb bis 22 Uhr

Von Manuela Warkocz, Tutzing

Seit 25 Jahren tobt ein Dauerstreit zwischen einigen Anliegern und den Betreibern des Nordbades, sprich der gemeinde Tutzing und den Pächtern. Jetzt hat das Bayerische Verwaltungsgericht in der jüngsten Runde juristischer Auseinandersetzungen zwei Klägern recht gegeben. Das Gericht kassierte zwei Bescheide des Landratsamtes Starnberg, die es dem Pächterpaar Gitti und Klaus Greif gestatteten, ihre Gastronomie zwischen 15. Mai und 31. August täglich bis 23 Uhr zu betreiben. Künftig müsste wieder - wie auch beim übrigen Betrieb im Nordbad zwischen Karsamstag und 1. November - um 22 Uhr Schluss sein. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel zugelassen.

Vor der mündlichen Entscheidung hatte sich am Donnerstag die 11. Kammer unter Vorsitz von Richter Manfred Oswald bei einem Ortstermin ausgiebig in und um das Nordbad umgesehen. Es sollte unter anderem geklärt werden, ob die Tische der genehmigten Zahl von 200 Gästen entspreche oder auf 300 ausgedehnt worden seien, wie die Kläger vermuteten, und wie sich der Lieferverkehr auswirkt. Mit Lärmschutzgutachten verwiesen die Nachbarn auf unzulässig hohe Immissionen zwischen 22 und 23 Uhr. Die Pächter hielten mit eigenen, entlastenden Gutachten dagegen. Als bedeutsam wurde der Charakter des Gebietes bis zum Midgardhaus eingestuft - reines Wohngebiet auf einer Seite, allgemeines Wohngebiet im Außenbereich des Nordbades. Eine Situation, die das Gericht zu einem Appell auf gegenseitige Rücksichtnahme veranlasste. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. "Sobald sie vorliegt, werden wir entscheiden, ob wir dagegen vorgehen oder nicht", so Landratsamtssprecher Stefan Diebl.

Veronika Jost, Juristin der Kreisbehörde, hätte gern vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine allgemein bedeutsame Frage geklärt: nämlich ob eine seit 1917 bestehende Einrichtung wie das Nordbad mit seiner Gastronomie tatsächlich nur als "Freiluftgastronomie" einzustufen ist oder nicht doch nach den Kriterien eines bayerischen Biergartens, was eine Öffnung bis 23 Uhr beinhalten würde.

Einer der Kläger, Rüdiger Lange, sieht sich durch das Verwaltungsgericht hingegen bestätigt. "Das Landratsamt muss sich sagen lassen, dass es eklatante Fehler macht", äußerte er auf SZ-Anfrage. Etwa ein Dutzend Klagen habe er mittlerweile in Sachen Nordbad angestreng. "Und es ist extrem ärgerlich, wie die Behörde mit dem Betreiber zusammenwirkt und Gerichte missachtet." Der Umgang mit den Anwohnern, so Lange, sei "unsäglich".

Solche Aussagen reizen seinerseits Bürgermeister Rudolf Krug. Er sieht im Urteil eine Entscheidung, "die sich stark gegen unsere Bevölkerung richtet". Ausgelöst von Leuten, die überwiegend gar nicht am Ort lebten. Auch beim Zank um das Vielreicher-Grundstück - ein kleines Areal am Nordbad, an dem Lange Rechte beansprucht, das aber nach wie vor im Besitz der Gemeinde sei - gehe es ums Prinzip. "Selbst wenn wir uns bei der Öffnung einigen, käme bestimmt was anderes", mutmaßt Krug.

© SZ vom 06.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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