Tutzing:Instrument für günstigen Wohnraum

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Gemeinderat fällt am 3. Juli Grundsatzbeschluss, ob die Soziale Bodennutzung eingeführt wird. Sie nimmt Eigentümer in die Pflicht, die von neuem oder zusätzlichem Baurecht profitieren

Von Manuela Warkocz, Tutzing

Eines ihrer Wahlversprechen will Bürgermeisterin Marlene Greinwald (Freie Wähler) jetzt ein halbes Jahr nach ihrer Amtseinführung einlösen. Um mehr dringend benötigte günstige Wohnungen am Ort zu bekommen, möchte sie der Gemeinde ein Steuerungsinstrument an die Hand geben: die Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN). Wird in Tutzing neues oder zusätzliches Baurecht geschaffen, sollen die Eigentümer nicht allein vom Wertzuwachs profitieren. Die Begünstigten sollen vielmehr einen Teil preiswerter als marktüblich der Gemeinde oder einem Dritten, etwa einer Wohnungsbaugesellschaft überlassen. Auf dem Grund könnten dann etwa Einheimischenmodelle realisiert werden.

Nach ersten Vorgesprächen soll der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am Dienstag, 3. Juli, einen Grundsatzbeschluss fällen, dass Tutzing die soziale Regelung einführt. In Gauting ist sie bereits Realität, Andechs hat sich ebenfalls grundsätzlich dafür ausgesprochen. Nach dem Votum sollen Details festgezurrt werden, etwa für wie viel Prozent einer Fläche die SoboN greift. Als Diskussionsgrundlage nennt Greinwald auf SZ-Nachfrage ein Modell, nach dem Bauwerber künftig 50 Prozent ihrer Flächen zum ortsüblichen Preis vermarkten könnten, 50 Prozent müssten sie billiger abgeben. Dieser Fall würde insbesondere im Außenbereich greifen, wenn landwirtschaftlicher Grund als neues Bauland ausgewiesen wird und entsprechend im Wert steigt.

Im Innenbereich würde Greinwald zugunsten der Gemeinde gern verschiedene Möglichkeiten verankern, "die wir nach Einzelfall entscheiden würden". Denkbar sei, dass bei zusätzlichem Baurecht einzelne Wohnungen zu vergünstigten Mieten angeboten werden müssten. Vorbild ist die Sozialgerechte Bodennutzung, wie sie München seit 1994 praktiziert. Demnach sollen Grundeigentümer bei neuen oder zusätzlichem Baurecht auch für die Infrastruktur unentgeltlich Grund abtreten oder unentgeltlich Nutzungsrechte einräumen, etwa für Gemeinbedarfseinrichtungen wie Grünflächen und Radwege und sich an Kosten für soziale Einrichtungen wie Kindergärten prozentual beteiligen.

Greinwald rechnet mit breiter Zustimmung für das regulierende Instrument im Gemeinderat und in der Bevölkerung. Die Zeit sei reif für die SoBoN, die schon früher angedacht war, dann doch nicht kam. "Jahrelang haben wir zugeschaut und appelliert, aber das reicht nicht", so Greinwalds Fazit. Jeder müsse verstehen, "dass wir sonst keine Chance haben". Erschwinglicher Wohnraum sei eines der drängendsten Probleme gegenwärtig.

Einen ersten Fall, bei dem die neue Regelung zum Tragen kommen könnte, sieht Greinwald bereits. Er wurde im Bauausschuss ausgiebig besprochen. In Ortsteil Diemendorf will ein Bauwerber für seine drei Kinder am Ortsrand einen Dreispänner errichten, zusätzlich zu zwei vorhandenen Häusern. Dort ist allerdings unklar, ob es sich um Innen- oder Außenbereich handelt. Das Landratsamt hat jetzt das Sagen.

© SZ vom 26.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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