Tutzing:Eigenmächtigkeit wird abgelehnt

Gemeinde versagt nachträgliche Genehmigung von Schwarzbauten

Zwei Schwarzbauten nachträglich abzusegnen - da wollten die Räte im Tutzinger Bauausschuss am Dienstag nicht mitmachen. Das würde der ohnehin zunehmenden Dreistigkeit von Bauherren noch Vorschub leisten und die Autorität des Gremiums untergraben, so die übereinstimmende Ansicht. Baureferent Wolfgang Marchner (Bürger für Tutzing), bekannt für deutliche Worte, echauffierte sich am Ende über 30 Schwarzbauten, mit denen man es derzeit am Ort zu tun habe. Er wünsche sich ein entschiedeneres Vorgehen der Kreisbehörde, um Auswüchse zu verhindern und auf die Einhaltung von Bauvorgaben zu achten.

Im Fall eines Hauses am Von-Hillern-Weg stellte freilich ein Baukontrolleur des Landratsamtes im Juni fest, dass die beiden Dachterrassen "größer als genehmigt ausgeführt" wurden. Und zwar nicht unerheblich: Die westliche Terrasse fiel mit 26,9 Quadratmeter gleich mehr als fünf Mal so groß aus wie die erlaubten 4,2 Quadratmeter. Die Terrasse im Osten misst statt der gestatteten 7,7 Quadratmeter jetzt 17,1 Quadratmeter. Die Bauwerber folgten der Aufforderung des Landratsamtes und reichten einen Tekturantrag ein. Den lehnte der Bauausschuss einstimmig ab. "Das geht gegen unsere grundsätzliche Linie", stellte Bürgermeister Rudolf Krug (ÖDP) klar. "Jemand schafft Tatsachen, und wir genehmigen das hinterher." Marchner erinnerte daran, dass man sich schon bei der Genehmigung des Hauses "weit aus dem Fenster gelehnt" habe. Doch es werde offenbar Mode, einfach loszubauen, wie man wolle, und zwar um ein Vielfaches. CSU-Rat Ernst Lindl appellierte, Emotionen außer acht zu lassen und zu berücksichtigen, ob die größeren Terrassen prinzipiell genehmigungsfähig gewesen seien. Doch auch er schloss sich dem ablehnenden Votum an - was aber nicht heißt, dass die Terrassen zwangsläufig zurückgebaut werden müssen. Denn das Landratsamt kann das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen und damit doch noch nachträglich den Bau in der realisierten Form legalisieren.

Das kündigte die Behörde etwa bei einem Haus an der Bergwiesenstraße an: Der Bauausschuss, der im Januar die Tektur für eine widerrechtlich gebaute Außentreppe auf ein Flachdach abgelehnt hatte, lenkte daraufhin im April ein und genehmigte die Treppe nachträglich. Ein Dachgeländer, das angeblich den Kaminkehrer sichern soll, sollte entfernt werden, was bis heute nicht geschehen ist. Neue Eigentümer des Hauses versuchen vielmehr, auch dieses Geländer nachträglich zu legalisieren. Dagegen stemmte sich der Bauausschuss am Dienstag einstimmig.

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