Straßenausbaubeitragssatzung:Warten auf die Abschaffung

Andechs Starnbergerstrasse

Befahrbar, aber noch lange nicht fertig: In Andechs hoffen die Anlieger der Ortsdurchfahrt und die Gemeinde, dass die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft wird, bevor die Sanierungskosten abgerechnet werden müssen.

(Foto: Nila Thiel)

Andechs verschickt vorerst keine Bescheide an die 65 Anwohner der Ortsdurchfahrt.

Von Ute Pröttel, Andechs

Auch wenn die Andechser Ortsdurchfahrt seit Wochen wieder befahrbar ist, so ganz fertig ist sie noch nicht. Doch abgerechnet wird erst zum Schluss. Dieser Grundsatz könnte den Anliegern der Herrschinger und Starnberger Straße nun zu Gute kommen und viel Geld sparen.

Seit drei Jahren strapaziert die Sanierung der Ortdurchfahrt vor ihrer Haustür ihre Nerven. Und obendrein sollten sie auch noch für die neuen Gehwege und die Straßenbeleuchtung bezahlen. "Straßenausbaubeitragssatzung" heißt das kommunalrechtliche Ungetüm, das viele der 65 Anlieger in den vergangenen Jahren verflucht haben dürften. Doch wenn die CSU wahr macht, was sie in Kloster Banz beschlossen hat, dann dürften sich die Anwohner der Herrschinger und Starnberger Straße in Andechs freuen. Nach den Freien Wählern will nun auch die CSU die Straßenausbaubeiträge abschaffen.

Bürgermeisterin Anna Neppel reagiert darauf nun damit, dass ihre Verwaltung erst einmal keine Bescheide zur Erhebung von Beiträgen zum Ausbau der Andechser Ortsdurchfahrt verschickt. "Ohnehin würden darin nur Abschlagszahlungen erhoben", erklärte die Rathauschefin gegenüber der SZ.

Zwar trägt den Großteil der Kosten das Staatliche Bauamt, weil es sich um eine Staatsstraße handelt. Aber die Sanierungskosten für die Gehwege und die Straßenbeleuchtung muss die Gemeinde tragen. Per Straßenausbaubeitragssatzung ist sie wiederum verpflichtet, an diesen Kosten auch die Anlieger zu beteiligen.

Ein unliebsames Instrument, das immer wieder den Unmut von Bürgern und Wählern auslöst. Auch in Andechs hätte man die Satzung von Anfang an gerne in der Schublade gelassen. Doch es gilt der Grundsatz, will eine Kommune nicht auf öffentliche Fördergelder verzichten, ist sie gezwungen, die Anlieger zur Kasse zu bitten - und das können manchmal Rechnungen mit fünfstelligen Beträgen sein. So sieht es das Kommunalabgabengesetz vor. Jegliche Klagen und Bürgerbewegungen gegen das bürokratische Ungetüm waren bislang erfolglos.

Um sich gegen eine Flut von Prozessen zu sichern hat die Gemeinde ihre Satzung im März 2017 der neusten Rechtsprechung angepasst. Außerdem wurde die Möglichkeit von Ratenzahlung und Stundung in dem Paragraf "Billigkeitsmaßnahmen" eingeführt, um den Bürgern eine flexiblere Art der Zahlung zu ermöglichen.

Die Ausbaubeitragsatzung der Gemeinde Andechs sieht im Falle der Gehsteige und Straßenbeleuchtung entlang der Ortsdurchfahrt eine Beteiligung der Anlieger in Höhe von 55 Prozent vor. Zugrundegelegt wird nicht die Länge eines Grundstücks entlang der Straße, sondern die Grundstücksfläche oder die Geschossfläche, die sich aus dem Rahmenplan oder aus dem geltenden Bebauungsplan ergibt.

Abgerechnet wird immer erst nach Ende einer Baumaßnahme und das dürfte den Andechsern jetzt zu Gute kommen. Zwar erfolgte die Sanierung der Staatsstraße in drei Bauabschnitten, doch per Beschluss legte der Andechser Rat fest, nicht pro Bauabschnitt abzurechnen, sondern sämtliche Anlieger vom westlichen Ende der Herrschinger Straße bis zum östlichen Ende der Starnberger Straße zusammenzufassen.

Seit einigen Wochen ist die Starnberger Straße nun wieder zweispurig befahrbar, doch bis die abschließende Teerdecke aufgebracht sein wird, wird es sicher Mitte 2018 werden. Bürgermeisterin Anna Neppel hofft, dass die CSU ihr Versprechen, die Straßenausbaubeiträge noch in dieser Legislaturperiode abzuschaffen, nun auch realisiert.

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