Straßenausbau:Die Argumente der Stadt

Die Haushaltslage sei so günstig, dass man die Bürger nicht zur Kasse bitten müsse

Starnbergs Bürgermeisterin Eva John meint, auf Beiträge zum Straßenausbau für die Kreisstadt verzichten zu können - zumal das Wort "sollen" im Kommunalabgabengesetz unter bestimmten Voraussetzungen eben nicht "müssen" heißt. Die rechtsaufsichtliche Beanstandung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung durch das Landratsamt sei rechtswidrig. Starnbergs Haushaltslage sei seit Jahren so günstig, dass - ohne empfindliche Einbußen - die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt laut Prognose des Haushalts- und Finanzplans weiterhin gewährleistet ist. Die Entwicklung der Finanzlage habe sich in den vergangenen Jahren stets deutlich positiver gestaltet als prognostiziert. In mehreren Jahren hätten die Rücklagen den Schuldenstand überstiegen. Die Straßenausbaubeiträge seien in der Vergangenheit mit 50 000 Euro pro Jahr von untergeordneter Bedeutung. Hinzu komme eine "Vollzugsproblematik" durch rechtliche Probleme in der Anwendung: Es fehle der Verwaltung an spezialisierten Bediensteten. Die rechtsaufsichtliche Beanstandung der Aufhebungssatzung zur Strabs durch das Landratsamt stelle zudem einen "Verstoß gegen das Gleichheitsgebot" dar: Nur 72,6 Prozent aller bayerischen Gemeinden haben eine Strabs; die Landeshauptstadt München und die als vermögend geltende Gemeinde Pöcking gehören nicht dazu.

© SZ vom 16.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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