Straßenausbau:Der Vorschlag des Stadtrats

Es solle doch eine neue Satzung entworfen werden, die möglichst bürgerfreundlich ist

Die Klage der Stadt ist abgewiesen, die Rechtssprechung eindeutig: Es bleibt bei Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen in Starnberg. Sechs Fraktionen - CSU, UWG, SPD, Grüne, Parteifreie und Bürgerliste - haben deshalb bereits am 2. Juni einen Dringlichkeitsantrag gestellt. Ziel ist eine neue, bürgerfreundliche Fassung der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) für Starnberg. Die Rathausverwaltung soll nun Vorschläge für eine Neufassung nach neuestem Stand erarbeiten. Der Entwurf für Starnberg soll sich grundsätzlich an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages orientieren, angepeilt ist eine "möglichst bürgerfreundliche und schonende Gestaltung im Rahmen des rechtlich Zulässigen". Der Stadtrat erwartet insbesondere auch Gestaltungsmöglichkeiten zur Beitragserhebung: In Rheinland-Pfalz etwa können Betroffene ihren jeweiligen Anteil über einen längeren Zeitraum "abstottern" mit maximal zweistelligen Beträgen. Ziel der neuen Starnberger Strabs ist auch, dass für "alte" Straßen, die in den letzten 25 Jahren unverändert blieben und sanierungsbedürftig sind, die Baumaßnahmen nach dem Bayerischen Kommunalabgabengesetz, nicht mehr aber mit Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch in Höhe von 90 Prozent auf die Anleger umgelegt werden.

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