Gericht:"Pascha" darf nur noch mit Maulkorb Gassigehen

Gericht: Nach diversen Beiß-Attacken darf Dobermann "Pascha" nur noch mit Maulkorb auf die Straße.

Nach diversen Beiß-Attacken darf Dobermann "Pascha" nur noch mit Maulkorb auf die Straße.

(Foto: privat)

Nach einer Vielzahl von Beißattacken müssen die Halter einige Auflagen beachten

Von Michael Berzl, Starnberg/München

Der angriffslustige "Pascha" hat immer wieder Ärger gemacht. In Berg biss der Dobermann schon zu, in Tutzing und auch in Starnberg. Doch die Eigentümer hängen sehr an ihrem Hund, obwohl er ihnen schon so viele Sorgen gemacht hat. Da gehen sie sogar vor das Verwaltungsgericht, um aus ihrer Sicht allzu strenge Auflagen etwas abzumildern. Oder sie mieten für ihn eine Ferienwohnung, nur damit sie ihre Ruhe haben. Jetzt aber darf der mittlerweile 14 Jahre alte Rüde nur noch an der Leine und mit Maulkorb auf die Straße. Das steht in Auflagen der Stadt Starnberg, die Verwaltungsrichter Johann Haider in einer Verhandlung am Donnerstag auf eine Klage der Halterin hin etwas modifiziert hat. Die 76-jährige Hundebesitzerin warnte der Richter mehrfach: "Wenn noch einmal etwas passiert, dann ist der Hund weg, dann kommt er ins Tierheim, dann ist es aus". Und wenn sie gegen eine der Auflagen verstoßen sollte, sind 500 Euro Zwangsgeld fällig.

In den Gerichtsakten ist eine Vielzahl von Beiß-Vorfällen dokumentiert, die der Vorsitzende Richter rekapitulierte. Und auch zahlreiche Versuche der Behörden, den Hund oder vielmehr seine Besitzer zu maßregeln. Leinen- und Maulkorbzwang wurden schon mehrfach angeordnet, es gab sogar Haltungsuntersagungen und auch ein Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Der Ehemann der 76-Jährigen darf den Dobermann schon längst nicht mehr ausführen, denn er ist dieser Aufgabe ganz offensichtlich nicht gewachsen.

Welche Position das Haustier bei dem Rentner-Ehepaar hat, wird deutlich in einer Schilderung, wie das Gassigehen aussieht: "Es ist der Spaziergang vom Hund. Und ich gehe mit ihm überall hin, wo der Hund hin will. Es ist ja nicht mein Spaziergang", erzählt die Halterin vor Gericht. Es sei bereits ihr siebter Hund, sie habe das schon immer so gemacht. Jeden Tag sei sie zwei Stunden mit Pascha unterwegs, allerdings fahre sie mit dem Auto ein Stück aus Starnberg weg, um keinen Ärger zu bekommen. So gewinnt sie auch Abstand zu ihren Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus in Starnberg, die mit großem Argwohn beobachten, was Pascha so treibt. Schließlich haben sich die Halter bisher als unbelehrbar erwiesen.

Zwischenzeitlich führte das so weit, dass das betagte Paar auf den geliebten Hund verzichten musste. Zwangsweise wurde er in einer Tierpension untergebracht. Auch dort konnte er aber nicht auf Dauer bleiben und war offenbar sehr unglücklich, denn er habe "sich zum Sterben bereit gemacht", schilderte die Besitzerin. Sie holte ihren Dobermann ab, ließ ihn von einem Tierarzt wieder aufpäppeln und mietete dann für drei Monate eine Ferienwohnung, um dort den Hund unterzubringen.

Im März hat die Stadt Starnberg einen Bescheid mit sieben Punkten erlassen, den die 76-Jährige zusammen mit ihrem Rechtsanwalt Andreas Hlavaty nun etwas abzumildern versuchte. Mit großer Ruhe und Geduld arbeitete sich der Vorsitzende Richter durch die Materie, während dem Beisitzer neben ihm die Augen zufielen. Da wurde zum Beispiel das Wort "Draht" gestrichen, damit auch ein Maulkorb aus Leder reicht. Allerdings bleiben die Auflagen in wesentlichen Teilen bestehen. Demnach ist dem angriffslustigen Dobermann freier Auslauf nur außerhalb bewohnter Gebiete erlaubt. Allerdings bedeutet das auch, dass Spaziergänger im Wald oder auf dem Feld damit rechnen müssen, dass ihnen Pascha ohne Leine entgegenkommt; wenn alles vorschriftgemäß läuft, hat er immerhin einen Maulkorb an.

Angesichts des Alters von Pascha könnten die Probleme in absehbarer Zeit ein natürliches Ende nehmen. Doch Verwaltungsrichter Haider ist da skeptisch: "Wahrscheinlich geht die Geschichte ja weiter."

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