Starnberg/München:Kampf gegen Lohndumping

Gewerkschaft stärkt Mitarbeitern in der Gastronomie den Rücken

Jobs in Restaurants, im Hotel- und Gaststättengewerbe oder hinter der Verkaufstheke können zuweilen stressig sein - insbesondere dann, wenn es Ärger mit dem Chef gibt. Nach einer Pressemitteilung der Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten (NGG) in München hat es im Vorjahr rund 900 Fälle in der Region gegeben, in denen die NGG-Rechtsschutzabteilung wegen Verstößen gegen Mitarbeiterrechte oder Arbeitsverträge eingeschaltet wurde. Dabei ging es laut NGG-Geschäftsführer Mustafa Öz überwiegend um zu niedrige oder zu spät gezahlte Löhne, um unberechtigte Kündigungen, aber auch um grundlose Abmahnungen oder Arbeitszeiten ohne Lohnausgleich. Auch im Landkreis Starnberg hat es laut NGG Lohndumping und Mobbing durch den Arbeitgeber gegeben. Einer der extremsten Fälle: Ein Mitarbeiter konnte 233 Arbeitsstunden im Monat nachweisen, hatte dafür aber lediglich 900 Euro brutto erhalten - macht einen Stundenlohn von 3,86 Euro. Die Rechtsberatung verhalf dem Angestellten zu seinem Recht. Insgesamt hat die Gewerkschaft im Vorjahr vor Gericht rund 430 000 Euro für die Beschäftigten erstritten. Juristische Unterstützung sei mittlerweile wichtiger Bestandteil der Gewerkschaftsarbeit und die Rechtsberatung zur wichtigen Anlaufstelle für Beschäftigte im Kreis geworden. Mitglieder der NGG bekämen Orientierung und Hilfe im Paragrafen-Dickicht von Arbeitsrecht und Tarifvertrag bis hin zu sozialrechtlichen Problemen. Rechtsschutz sei das wirksamste Mittel gegen Einschüchterungsversuche und Willkür.

© SZ vom 31.07.2015 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: