Gericht:Altbürgermeister kommt Stadt entgegen

Interview mit Ferdinand Pfaffinger

Altbürgermeister Ferdinand Pfaffinger sieht sich durch den städtischen Bescheid in seinen beruflichen Aktivitäten eingeschränkt und hat geklagt.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

Im Gerichtsstreit um mögliche Nebentätigkeiten von Ferdinand Pfaffinger gibt es ein Vergleichsangebot

Von Wolfgang Prochaska, Starnberg/München

Darf der Starnberger Stadtrat dem früheren Bürgermeister Ferdinand Pfaffinger untersagen, sich als Projektberater für Wohnungsbau zu betätigen? Mit dieser reichlich kurios klingenden Frage musste sich der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht München, Dietmar Zwerger, am Dienstag befassen. Pfaffinger hatte im Herbst 2015 beantragt, eine Nebentätigkeit ausüben zu dürfen, die ihm aber von einer Mehrheit im Stadtrat nicht genehmigt wurde. Laut Bayerischem Beamten- und Wahlbeamtengesetz müssen sich Wahlbeamte in den drei beziehungsweise fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden Nebentätigkeiten von ihrem Dienstherren, in diesem Fall ist es die Stadt Starnberg, genehmigen lassen. So will es der Gesetzgeber nicht ohne Grund: Man will dadurch ganz einfach möglichen Interessenkollisionen vorbeugen. Mit dem Nein hatte der Altbürgermeister aber nicht gerechnet, zumal die Stadträte ihm praktisch ein weltweites Berufsverbot auferlegten. Dagegen wehrte sich Pfaffinger per Klage vor dem Verwaltungsgericht.

"Es ist ein relativ interessanter Fall", meinte der Richter gleich am Anfang der einstündigen Verhandlung, die mit einem Vergleich zwischen der Stadt und dem Altbürgermeister endete. Dieser schaut so aus: Pfaffinger verpflichtet sich, sich bis zum 30. April 2018 nicht in Starnberg als Projektberater zu betätigen, wenn städtische Angelegenheiten tangiert sind. Im Gegenzug hebt die Stadt den Beschluss vom Mai dieses Jahres auf.

Einen Haken hat die Sache: Der Stadtrat muss diesem Vergleich noch zustimmen. Die nächste Stadtratssitzung ist am 19. Dezember. Sollte das Gremium seinen damaligen Beschluss nicht kippen wollen, ist der Vergleich geplatzt. Dann hat die Stadt noch bis 21. Dezember, 24 Uhr, Zeit, die Sache bei Gericht zu widerrufen. Richter Zwerger machte aber deutlich, dass es danach zu einem Urteil kommen und es keine neue Verhandlung geben werde. Der Urteilsspruch, das deutete sich schon an, wird Pfaffinger recht geben. "Dem Kläger (also Pfaffinger, Anm.d. Red) ist es nach allgemeiner Rechtsprechung unbenommen, sein Fachwissen anzuwenden und auch private Kontakte und privates Wissen zu nutzen", ließ der Vorsitzende Richter schriftlich festhalten. Für die Kosten des Verfahrens muss die Stadt aufkommen; der Streitwert wurde auf 10 000 Euro festgesetzt.

Bevor es zum sogenannten "widerruflichen Vergleich" kam, wies Richter Zwerger die städtischen Vertreter Augustin Ullmann, Leiter des Amts für öffentliche Sicherheit und Ordnung, und Rechtsanwalt Michael Zimpel darauf hin, dass die Stadt die falsche Rechtsgrundlage "erwischt" habe. Zudem machte er darauf aufmerksam, dass ein Verfahrensfehler vorliege, da Pfaffinger nicht zur Sache gehört wurde. Dies habe aber keine Auswirkung auf das rechtliche Ergebnis. Auch die falsche Rechtsgrundlage, die einen fehlerhaften Verwaltungsakt nach sich zog, ließe sich "umdeuten", also heilen. Die Sache machte es nicht besser für die Stadt.

Denn wie der Starnberger Altbürgermeister ausführte, liege eine konkrete Tätigkeit von ihm noch nicht vor. Zwar könne er sich vorstellen, dass Anfragen wegen des Gewerbegebiets Schorn, welches die Stadt erweitern möchte, oder wegen des Kasernengeländes in Feldafing kommen könnten, aber Ansprechpartner gebe es nicht, meinte Pfaffinger in der Verhandlung. Seine Rechtsanwältin Andrea Stöppler betonte zusätzlich die künftige Haltung von Pfaffinger: Er beabsichtige nicht, gegen die Stadt oder die Behörden aufzutreten. Sie sah die Verhältnismäßigkeit durch den Stadtrat verletzt. Nach Ende der Verhandlung wollte sich Pfaffinger nicht äußern. Er warte den Stadtrat am 19. Dezember ab.

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