Starnberg/Inning:Marihuana-Deals in der Wohnung

25-Jähriger wegen Drogenhandels zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt

Von Christian Deussing, Starnberg/Inning

Bis zum Prozessende hat der junge sportliche Mann, der mit verschränkten Armen auf der Anklagebank saß, nichts zu den Vorwürfen gesagt. Der 25-jährige Inninger wurde am Mittwoch wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels vom Amtsgericht Starnberg zu einer 18-monatigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt. Richterin Christine Conrad folgte damit dem geforderten Strafmaß des Staatsanwalts und sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in mindestens acht Fällen in seiner Wohnung in Inning Marihuana zwischen fünf und mehr als 40 Gramm verkauft hatte. Der Verteidiger hatte wegen "mangelhafter Ermittlungen und widersprüchlichen Aussagen" von Zeugen einen Freispruch gefordert.

Das Gericht konnte bei dem uneinsichtig wirkenden Mann jedoch keine Bereitschaft erkennen, sein Leben ändern zu wollen: Es wurde befürchtet, dass er weiterhin mit Rauschgift handeln könnte. Die Aussagen von zwei ehemaligen Kurieren wurden auch von einem Kripobeamten in der Verhandlung für glaubwürdig gehalten. Denn die Angaben der beiden Männer aus dem Starnberger Raum, die den Stoff am Ammersee gekauft hatten, seien richtig gewesen, sagte Ermittler. Aufgeflogen war der Handel mit Marihuana vor zwei Jahren, weil einer der Abnehmer auf einer Autofahrt unter Drogeneinfluss in München erwischt worden war. Der Verdächtige beichtete seinem Vater und dann auch der Polizei, in einer Clique zu kiffen. Demnach wurde in der Gruppe Geld eingesammelt, mit dem der Mechaniker auf Fahrten nach München, Geretsried und Wolfratshausen sowie am Starnberger Bahnhof Cannabis erworben hat. Auf den Touren nach Inning stieg sein Beifahrer an einer Straßenecke aus und ging in das Haus des Dealers. Der 22-jährige Mechaniker hatte erfahren, welches Auto der Angeklagte fährt - was die Fahnder letztendlich auf die Spur des Angeklagten führte, der zuvor durch Drogengeschäfte nicht aufgefallen war.

Während die Staatsanwaltschaft betonte, dass sich die Straftaten so abgespielt haben müssten, kritisierte der Verteidiger vehement die "oberflächlichen Ermittlungen", die nur auf unglaubwürdigen Aussagen von Zeugen aus dem Rauschgiftmilieu beruhten. Zudem seien die Hinweise unter dem Druck eines Vaters und nach stundenlangen Vernehmungen erfolgt, die sicher auch "mürbe" machten, sagte der Anwalt in seinem Plädoyer. Außerdem gebe es keine konkreten Zeitangaben zu den angeblichen Übergaben in Inning.

Dagegen bezeichnete die Amtsrichterin die Schilderungen der Zeugen, die in ihren eigenen Verfahren bereits Geldstrafen erhalten hatten, als "ausreichend und überzeugend". Die Männer hätten wohl den Angeklagten sogar noch stärker belasten können, sagte Conrad. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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