Starnberg/Berg:An die Leine

Mops Emma spielt im Park

Frei herumtoben darf diese Mops-Dame nicht. Auch sie muss den Spaziergang an der Leine absolvieren.

(Foto: Fredrik von Erichsen/dpa)

Gemeinden dürfen den Umgang mit Hunden selbst regeln, doch Kontrollen sind rar

Von Sabine Bader, Starnberg/Berg

Der Hund ist bekanntlich des Menschen bester Freund. Mit ihm sprechen Frauchen und Herrchen, kaufen ihm Knochen und führen ihn zweimal täglich Gassi. Ob man die vierbeinigen Gefährten nun aber künftig in der Gemeinde Berg anleinen muss, darüber hat sich der Gemeinderat am Dienstagabend seine Gedanken gemacht. Recht einig ist man sich aber noch nicht, wie das Ganze zu regeln ist - ob mit saisonalem Leinenzwang oder einer Regelung, die sich nur auf das Innerörtliche beschränkt. Letzteres hält Rathauschef Rupert Monn schlicht für unnötig, da die Problembereiche - wenn überhaupt - eher außerhalb der Ortschaften zu suchen seien.

Echte Probleme mit freilaufenden Hunden scheint es in Berg ohnehin nicht zu geben, erläuterte Michael Klaßen den Gemeinderäten. Im Durchschnitt komme es pro Jahr bestenfalls nur zu zwei Beißvorfällen, so Klaßen. Zudem ist Monn generell kein besonderer Freund von allzu vielen Verordnungen, die nach seinem Dafürhalten nur dann Sinn machen, wenn man auch das Personal hat, sie zu kontrollieren. Doch wie soll das gehen, fragt sich der Rathauschef. Eher findet er es sinnvoll, die Leute mit Schildern darauf hinzuweisen, ihre Hunde doch bitte an der Leine zu führen. So könnte man auch die Rehe vor ihnen schützen.

In Starnberg hingegen gibt es bereits eine Verordnung: Hunde in öffentlichen Anlagen, in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Stadtgebiet, sind "ständig an der Leine zu führen". Auf Kinderspielplätze dürfen große Hunde und Kampfhunde ohnehin nicht. Als groß gilt ein Hund, wenn seine Schulterhöhe mindestens 50 Zentimeter beträgt. Auch in der Maisinger Schlucht stehen Schilder, die auf den Leinenzwang hinweisen. Dass sich beileibe nicht alle Hundefreunde daran halten, wissen Wanderfreunde.

Am Weßlinger See stehen Schilder, die es Hundebesitzern untersagen, ihre Tiere im Wasser schwimmen zu lassen. Auf den Spazierwegen rund um den See sind die Tiere "zu jeder Tages- und Nachtzeit an der Leine zu führen", heißt es in der Verordnung der Gemeinde. Auch im Wörthsee dürfen Hunde während der Badesaison nicht im See schwimmen und müssen ansonsten angeleint werden. Trotzdem seien in Wörthsee verstärkt Bürger von nicht angeleinten Hunden gebissen oder bedroht worden, heißt es im Mitteilungsblatt der Gemeinde. Laut Barbara Beck von der Pressestelle im Landratsamt obliegt es ohnehin jeder Gemeinde, den Umgang mit Hunden selbst zu regeln.

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