Nach der Starnberger Stadtratswahl:Wie es weitergeht

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Der neue Stadtrat kann wohl erst im Juni loslegen. Zunächst werden die Wahlergebnisse geprüft

Der Starnberger Stadtrat ist gewählt: Nach Auflösung des Gremiums im Dezember 2014 wird nun eine personell veränderte Mannschaft unter Leitung von Bürgermeisterin Eva John in den nächsten fünf Jahren über die Geschicke der Stadt entscheiden. Doch bis das 30-köpfige Gremium seine Arbeit in dieser Amtsperiode endlich wieder aufnehmen kann, wird es noch dauern.

Zunächst wird der städtische Wahlausschuss die Ergebnisse aus den 19 Wahllokalen akribisch prüfen. Bei der Auszählung im Einsatz waren diesmal ausschließlich Helfer, die sich nicht als Kandidaten für den Stadtrat beworben hatten. Das Ergebnis der Prüfung soll am Donnerstag, 30. April, in öffentlicher Sitzung präsentiert werden. Doch auch die Kommunale Rechtsaufsicht am Landratsamt ist in den Prozess eingebunden: Stichprobenartig kommen Wahlverfahren und Ergebnisse der Starnberger Stadtratswahl auf den Prüfstand - ein ganz normales Verfahren, erklärt Stefan Diebl, Pressesprecher der Behörde. Sollten sich keine Hinweise auf Fehler oder Verstöße ergeben, ist die Wahl gültig.

Spätestens am 29. Tag nach dem Urnengang beginnt gemäß Artikel 23 des Landkreis-Wahlgesetzes die Wahlzeit. Sie kann aber auch früher beginnen - sofern alle gewählten Mandatsträger ihre Einverständniserklärung unterschrieben und abgegeben haben. Die konstituierende Sitzung des Stadtrats könnte demnach am Montag, 18. Mai, stattfinden. Doch auch ein späterer Termin ist unter Wahrung der 14-tägigen Einladungsfrist (Artikel 46 Gemeindeordnung) möglich, nämlich bis spätestens Montag, 1. Juni. Ein Zeitpunkt, der allerdings in die Schulferienzeit (26. Mai bis 7. Juni) um die Pfingst-Feiertage fallen würde. Frühestens im Juni dürfte somit die erste Arbeitssitzung des Stadtrats stattfinden.

Bevor Stadtrat und untergeordnete Ausschüsse loslegen können, werden die Neulinge vereidigt. Danach folgt die Benennung der Ausschussmitglieder, Referenten und Delegierten sowie die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister.

Die Neuwahl war notwendig geworden, nachdem sich der Verdacht von Unregelmäßigkeiten bei den Kommunalwahlen im März 2014 bestätigt hatte: Diverse Fehler bei der Auszählung sowie ein nicht immer fehlerfrei bedientes Programm offenbarten gravierende Mängel. Die Kommunale Rechtsaufsicht prüfte daraufhin in monatelanger Arbeit einen Großteil der Stimmzettel nach. Es zeigte sich, dass Herkunft oder Verbleib von acht Stimmzetteln mit insgesamt 240 Stimmen nicht zweifelsfrei geklärt werden konnten. Bereits 40 Stimmen aber hätten schon zu einer Veränderung der Kräfteverhältnisse im Stadtrat geführt. Allerdings war auch das bis dahin gültige Endergebnis bereits fehlerhaft. Die Rechtsaufsicht ordnete daher wegen "nicht heilbarer Fehler" Neuwahlen an.

© SZ vom 20.04.2015 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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