Starnberg:Weßling scheut das Risiko

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Die Gemeinde verzichtet darauf, gegen das Flughafen-Urteil Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht einzulegen

Blanche Mamer

Der Sonderflugplatz bei Oberpfaffenhofen vom Tower aus gesehen. Foto: Rumpf (Foto: Stephan Rumpf)

Weßling- "Wir sollten kein weiteres Risiko eingehen und die Lärmgrenzwerte von 60 Dezibel nicht in Frage stellen", sagte Bürgermeister Michael Muther (Freie Wähler) am Dienstag im Weßlinger Gemeinderat. Was heißt, dass die Chancen gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Erweiterung des Flugbetriebs für Geschäftsflieger am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen vorzugehen, sehr gering sind. Dies ging klar aus dem Bericht von Rechtsanwalt Joachim Krauß hervor. Und so haben die Gemeinderäte, wenn auch widerwillig, beschlossen, die Nichtzulassung der Revision zu akzeptieren und keine Beschwerde dagegen beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

Das wäre das einzig mögliche Rechtsmittel, sagte Krauß. "Die Krux ist, dass der Lärmgrenzwert von 60 Dezibel bei den vier gemeindlichen Anwesen, die wir angeführt hatten, nicht überschritten wird", sagte der Jurist. Dieser Grenzwert wurde durch das Urteil bestätigt; Weßling, Gilching und vier private Kläger hatten 55 Dezibel gefordert.

Der Dauerlärmpegel liege zwischen 56,4 und 59,1 Dezibel, sagte Krauß. Die Gemeinde habe sich dabei nicht auf die Berechnungen des Flughafenbetreibers verlassen, sondern einen eigenen Gutachter eingeschaltet, der die Werte unter 60 bestätigte. "Damit ist die Belastung zu niedrig. Alle bisherigen Verfahrensschritte haben eine Verbesserung versprochen. Das ist jetzt nicht der Fall", stellte er klar. Das gelte auch für die zwei "schutzbedürftigen Einrichtungen", Schule und Kindergarten am Georg-Schmid-Weg in Oberpaffenhofen. Bei den Privatklägern könne es aber durchaus anders aussehen.

Muther wies darauf hin, dass die schriftliche Begründung des Urteils "sehr geschickt formuliert" sei und schon von vornherein etwaige Schlupflöcher ausgeschlossen seien. Der Richter bringe sogar seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass der Flughafen sich mit der Lärmgrenze von 60 Dezibel im Außenbereich zufrieden gegeben habe. Denn gesetzlich wäre der höhere Wert von 65 Dezibel möglich gewesen. Sich auf das Landesentwicklungsprogramm zu berufen, das den Geschäftsreiseverkehr nicht zulässt, bringe nichts. Der Verwaltungsgerichtshof führt dazu nämlich aus, dass das Luftamt Südbayern jederzeit anders entscheiden könne. Selbst wenn die Beschwerde zugelassen wird, könnte das Endergebnis eine Verschlechterung bringen, sagte Krauß in der anschließenden Diskussion. Die zwölf Vergünstigungen, denen der Betreiber zugestimmt habe, seien erst mal festgeschrieben.

Der Verwaltungsgerichtshof habe "gegen unser Recht entschieden", kritisierte Willibald Karl (Die Grünen/Parteifreie). Die Basis des Luftamtes Südbayern liege im Dritten Reich, schimpfte er und forderte, politisch aktiv zu werden, denn die Gemeinde werde durch den Flughafen in ihrer Entwicklung beeinträchtigt.

Die Gemeinde Gilching wartet vorerst die Stellungnahme von Anwältin Alexandra Fridrich ab. "Unsere Juristin ist noch bei der Prüfung der schriftlichen Begründung. Am Freitag will sie ihre Stellungnahme vorlegen. Der Gemeinderat wird sich am Dienstag nach den Herbstferien damit befassen", sagte der Gilchinger Bürgermeister Manfred Walter (SPD). Die Kommune habe nur eine schutzbedürftige Einrichtung, den Kindergarten Geisenbrunn. Auch die vier privaten Kläger warten auf den Rat von Friedrich.

© SZ vom 25.10.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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