Die bayernweite Stallpflicht für Geflügel wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die wegen der Geflügelpest im November 2016 eingeführten Schutzmaßnahmen hätten sich bewährt und die nachgewiesenen Fälle der sogenannten "Vogelgrippe" seien in den vergangenen Wochen stark rückläufig gewesen, wie das Landratsamt Starnberg bekannt gibt.
Dass auch beim Hausgeflügel keine weiteren Ansteckungen mehr aufgetreten seien, veranlasse das Landratsamt, die Schutzmaßnahmen zu lockern, sodass auch Geflügelmärkte und Ausstellungen wieder stattfinden dürfen. Sollte die Geflügelpest bei Wild- oder Hausvögeln wieder auftreten, müssten laut Landratsamt örtlich begrenzte Schutzmaßnahmen ergriffen werden wie Sperrbezirke oder Schutzzonen rund um das erkrankte Tier. Auch müssten Geflügelhalter die strengeren Hygienevorschriften im Umgang mit Geflügel bis 20. Mai zunächst weiterhin einhalten.