Starnberg:Vertrauen der Freundin ausgenutzt

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Amtsgericht verurteilt Schülerin wegen Handyvertrags unter falschem Namen

Von Christian Deussing, Starnberg

Bis zuletzt hat die junge Frau ihre Schuld vor dem Starnberger Jugendgericht nicht eingestehen wollen und leugnete, auf Kosten ihrer damaligen Freundin im Herbst 2015 einen Handyvertrag abgeschlossen und die jeweiligen Rechnungen später nicht gezahlt zu haben. Bei dem Betrug sei laut Staatsanwaltschaft nachweislich ein Schaden von knapp 1600 Euro entstanden. Dass in diesen Fällen das Vertrauen der ehemaligen Gefährtin ausgenutzt worden war, sah auch Jugendrichter Ralf Jehle am Ende so und hielt am zweiten Prozesstag die Aussagen der geschädigten Zeugin endgültig für glaubhaft.

Er verurteilte die angeklagte Schülerin zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, womit sie von einem Eintrag ins Führungszeugnis gerade noch verschont bleibt. Mit dieser Strafe wurde auch noch fünfmaliges Schwarzfahren geahndet. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer als Strafmaß sogar 160 Tagessätze verlangt. Denn die Starnbergerin hat ihrer Ansicht nach mit "betrügerischer Energie" bei den Handygeschäften gehandelt.

Das wies die Angeklagte selbstbewusst und entrüstet von sich und beschuldigte wiederum ihre einstige Freundin, sie verleumdet zu haben. Um das zu beweisen und sich dabei selbst zu entlasten, legte die 22-Jährige Chats aus Facebook vor und übersetzte dem Gericht eine Passage daraus in ihrer Heimatsprache. Demnach habe die frühere Freundin auch ihr mit den Worten gedroht: "Alle, die sich mit mir anfreunden, tappen in meine Falle." Zudem beteuerte die Angeklagte abermals, dass der Handyvertrag und die jeweiligen Abbuchungen "vereinbart" gewesen seien.

Doch das Gericht blieb skeptisch und ließ den entscheidenden Facebooksatz von der jüngeren Schwester der Starnbergerin in der Verhandlung übersetzen. Die 17-Jährige übertrug die Wendung jedoch anders, zumindest war keine Rede mehr von einer "Falle". Das Gericht fühlte sich folglich von der 22-Jährigen belogen, ohnehin wäre aber noch eine amtliche Übersetzung erfolgt. Für den Richter war erwiesen, dass die Angeklagte "ihre Betrügerei auf Kosten der Zeugin" begangen hat, die glaubhaft und ruhig am ersten Prozesstag ausgesagt habe. Die Angeklagte dagegen hat es nicht geschafft, das Blatt zu ihren Gunsten noch zu wenden und die Anschuldigungen zu entkräften - dafür waren ihre Angaben für das Gericht einfach zu unglaubwürdig und nicht stichhaltig.

© SZ vom 09.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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