Starnberg:Stadtverwaltung erinnert an Räum- und Streupflicht

Angesichts des herannahenden Winters mit sinkenden Temperaturen und Schneefall erinnert die Starnberger Stadtverwaltung ihre Bürger an die Räum- und Streupflicht. Pressesprecherin Lena Choi verweist darauf, dass Räum- und Streufahrzeuge auch in engen Straßen ungehindert vorbeifahren müssen; sie benötigen eine Mindeststraßenbreite von drei Metern und dürfen nicht durch parkende Fahrzeuge behindert werden. Gehwege müssen bei Schnee-, Eis- oder Reifglätte werktags von 7 bis 19 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 18 Uhr geräumt und gestreut sein. Ist kein Gehweg vorhanden, bezieht sich die Räum- und Streupflicht auf einen 1,20 Meter breiten Streifen am Rand der Fahrbahn. Als Streugut geeignet sind Sand oder Splitt; auftauende Streumittel sind in Ausnahmefällen wie Eisregen erlaubt.

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