Starnberg:Stadtrat bestätigt Inklusionsbeirat

Wie können Menschen mit Behinderung gleichberechtigt im Arbeitsleben, an den Schulen oder etwa im Sport teilnehmen? Wie lassen sich die Stadt und die Gebäude barrierefrei gestalten? Das sind die Themen des Inklusionsbeirats in Starnberg, der 2015 gegründet wurde und der sich aus Betroffenen, Fachleuten und Vertretern der Stadt zusammensetzt. Die Arbeit dieses Gremiums regelt nun eine eigene Satzung, die der Stadtrat einstimmig beschlossen hat.

Geändert hat sich die Berufung in den Beirat: Bislang ernannte Bürgermeisterin Eva John die Mitglieder auf Vorschlag der Verwaltung und in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten des Landkreises. Nun muss der Stadtrat die Berufung bestätigen, das war den Grünen wichtig. So lernen die Stadträte auch die neuen Mitglieder besser kennen, hieß es. Jene engagieren sich jeweils für drei Jahre im Inklusionsbeirat, dann kann die Mitgliedschaft durch den Stadtrat bestätigt werden. Damit soll verhindert werden, dass sich Interessenten von einer längeren Amtsdauer abschrecken lassen.

Das Wort des Inklusionsbeirats hat Gewicht: Genau wie Jugendbeirat und Seniorenbeirat, deren Mitglieder sogar gewählt werden, darf das Gremium Anträge an den Stadtrat oder die zuständigen Ausschüsse stellen. Der Beirat trifft sich drei- bis fünfmal im Jahr, die ehrenamtlichen Mitglieder bekommen eine Aufwandsentschädigung von pauschal 150 Euro im Jahr. Starnberg ist Modellkommune des Projekts "Bayern Barrierefrei 2023", der Inklusionsbeirat ist Teil des dazugehörigen Konzepts für Barrierefreiheit.

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