Starnberg:Schwere Schlappe für Windradgegner

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Verfassungsrichter weisen Popularklage zurück und bestätigen, dass man Anlagen im Landschaftsschutzgebiet bauen darf.

wolfgang Prochaska

Der Regierung fliegen allmählich alle Einzelteile ihrer Energiewende um die Ohren. (Foto: Johannes Simon)

Die Windkraftgegner aus dem Fünfseenland haben eine schwere Niederlage erlitten. Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Montag die Popularklage von mehreren Bürgern zurückgewiesen, die die Ausweisung von Flächen für Windräder in Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Starnberg verhindern wollten. Damit ist von höchster richterlicher Seite bestätigt worden, dass Windräder auch in Landschaftsschutzgebieten gebaut werden dürfen. Die Entscheidung dürfte wegweisend für künftige Windkraft-Vorhaben sein.

Der Regierung fliegen allmählich alle Einzelteile ihrer Energiewende um die Ohren. (Foto: Johannes Simon)

Die bayerischen Verfassungsrichter reagierten in dieser Causa relativ schnell. Popularklagen gelten unter Juristen als ziemlich langwieriger Prozess. Im Falle des Baus von Windkraftanlagen beziehungsweise deren rechtlicher Verhinderung hat aber das Gericht innerhalb von zwölf Monaten ein klares Zeichen im Sinne der Energiewende gesetzt. Im September des vergangenen Jahres waren die Klagen eingereicht worden.

Die Windkraft-Gegner führten gleich mehrere Punkte an, die nach ihrer Ansicht Verstöße gegen die Verfassung darstellten. Sie machten unter anderem geltend, dass die negativen Auswirkungen von Anlagen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien und den Erholungscharakter der betroffenen Gebiete zuwider laufen würden. Zudem monierten sie eine "Verletzung gegen das Abwägungsgebot", und sahen in der Ausweisung der sogenannten Konzentrationsflächen einen willkürlichen Akt.

Die obersten Richter konnten dieser Argumentation nicht folgen. Sie sahen den Erholungswert der betroffenen Landschaften - es geht um die Gebiete "Würmtal", "Kreuzlinger Forst" und "Westlicher Teil des Landkreises Starnberg" - nicht beeinträchtigt. Auch eine Verletzung des Abwägungsgebots im Sinn einer willkürlichen Entscheidung konnte der Verfassungsgerichtshof nicht erkennen. "Die angegriffenen Änderungsverordnungen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden", schreiben die Richter. Auch eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips sowie der Verfassungsbestimmungen zum Naturschutz sei nicht gegeben.

Entsprechend zufrieden reagierten Landrat Karl Roth und der Berger Bürgermeister Rupert Monn, auf dessen Flur vier Windräder in den Wadlhauser Gräben neben der Garmischer Autobahn geplant sind. "Für uns ist die Entscheidung sehr erfreulich", meinte Monn, der in den vergangenen Monaten heftiger Kritik durch Windkraftgegner ausgesetzt war. Monn glaubt, dass der Verfassungsgerichtshof auch "ein Zeichen setzen" wollte. "Unsere Arbeit durch die Ausweisung von Teilflächen im Flächennutzungsplan hat sich gelohnt." Für Landrat Roth hat das Verfassungsgericht einen "Pflock eingerammt". Zudem lobt Roth seine eigene Behörde, die die rechtlichen Grundlagen für Windkraftanlagen "so wasserdicht" gestaltet hat, dass auch die Verfassungsrichter der Auffassung der Kreisbehörde nahezu exakt gefolgt sind.

© SZ vom 01.10.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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