Starnberg:Rutschpartie

Auf den Straßen kommt es nach dem Wintereinbruch am Donnerstag zu zahlreichen Unfällen gekommen. Viele Fahrer bedenken nicht, dass sie ihr Auto von Schnee und Eis befreien müssen.

Peter Haacke

Auto im Straßengraben

Viele Autofahrer geraten auf den rutschigen Straßen ins Schleudern. Bei Pöcking ist ein Wagen im Graben gelandet. Foto: Fuchs

(Foto: STA Franz X. Fuchs)

Nun hat er doch noch Einzug gehalten, der Winter - zwar mit gewisser Verspätung, aber dennoch wie erwartet mit Kälte, Schnee und Eis. Die Polizei registrierte seither im gesamten Kreisgebiet zahlreiche Unfälle auf schneebedeckten Fahrbahnen. Allein bis Donnerstagnachmittag meldeten die Inspektionen etliche Zusammenstöße, die auf winterliche Verhältnisse zurückzuführen waren. Überwiegend blieb es bei Blechschäden. Aber es gab auch Verletzte: Eine 21-Jährige aus Gauting kam am Donnerstag gegen 8.20 Uhr in Starnberg auf der Gautinger Straße ins Schleudern und stieß mit einem entgegenkommenden Wagen einer 41-Jährigen zusammen. Die jüngere Frau erlitt einen Unterarmbruch, die andere eine Schädelprellung. Beide standen unter Schock. Tags zuvor war eine Frau aus Garmisch auf der B2 bei Monatshausen gegen 17.15 Uhr in den Gegenverkehr geschleudert; ihr Fahrzeug rammte den Wagen einer 62-Jährigen aus Andechs. Die Unfallverursacherin kam verletzt ins Krankenhaus. In beiden Fällen beträgt der Sachschaden 10 000 Euro. Eine 18-jährige Fahranfängerin kam zwischen Hochstadt und Unering ins Schleudern und überschlug sich mehrmals. Die junge Frau verletzte sich, das Auto erlitt Totalschaden. Bis Donnerstagnachmittag registrierte die Polizei Herrsching sechs weitere Unfälle. Eine 87-jährige Fußgängerin aus Krailling zog sich eine stark blutende Platzwunde zu, als sie auf der Bahnstraße in Stockdorf stürzte und mit dem Kopf auf die Bordsteinkante fiel.

Die Polizei weist darauf hin, dass die Fahrweise den Straßenverhältnissen anzupassen ist. Überhöhte Geschwindigkeit auf rutschigen Fahrbahnen, aber auch Unaufmerksamkeit gelten als häufigste Unfallursachen. Außerdem müssen zugeschneite Autos vollständig von Schnee befreit sein, erläutert Johannes Bauer, Verkehrsexperte der Starnberger Polizei. Dazu gehört auch, Schneehauben auf Motorhaube und Autodach zu entfernen - zum eigenen Schutz und um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Denn während der Fahrt, aber auch bei Bremsmanövern, kann der Schnee ins Rutschen kommen und den Fahrzeuglenkern die Sicht nehmen. Obligatorisch ist auch, Beleuchtung und sämtliche Scheiben des Fahrzeugs vollständig freizukratzen, um eine Rundumsicht zu gewährleisten. Die Polizei zieht allzu nachlässige Fahrer schon mal aus dem Verkehr und verhängt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro. Zumeist aber, so Bauer, würden die jeweiligen Schneesünder nur angehalten, damit sie die Scheiben ihres Autos von Schnee und Eis befreien. "Man sucht das Gespräch mit dem Fahrer", sagt Bauer, "die meisten Leute sehen das schon ein. Viele denken nur einfach nicht dran".

Dabei kann so ein Winterunfall richtig teuer werden: "Es kann sein, dass ein Fahrer mit seiner Versicherung erhebliche Schwierigkeiten bekommt", betont Bauer. Wenn es knallt, zahlen Betroffene insofern Lehrgeld, als dass Versicherungen nur einen Bruchteil des Schadens übernehmen. Und wer einen Unfall verursacht oder gar einen Passanten überfährt, nur weil die Sicht durch zugefrorene Scheiben eingeschränkt war, kann auch vor Gericht kaum auf Verständnis hoffen. In besonderer Verantwortung stehen Lkw-Fahrer. Zwar besteht für Lastwagen keine Winterreifenpflicht - es genügen Schneeketten - doch lauern die Gefahren insbesondere auf dem Dach des Wagens: Auf den Planen bilden sich nach Schneefall oder Regen mit Frost häufig Eisplatten, die sich während der Fahrt zu tödlichen Geschossen für andere entwickeln können. Die Fahrer sollten daher vor Fahrtantritt ihren Gefährt genau überprüfen. "Wenn da was runterfällt, ist der Fahrer dran", sagt Bauer.

Doch nicht nur Autofahrer, sondern auch Hausbesitzer und Mieter müssen Schnee räumen - und zwar den Gehweg vor ihrer Haustür. Die Kommunen regeln das jeweils in Eigenregie, die detaillierte Verordnung der Stadt Starnberg etwa findet sich im Internet unter www.starnberg.de (Ortsrecht). Grundsätzlich gilt: Werktags zwischen 7 und 19 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 8 und 18 Uhr besteht Räumpflicht - sofern es nicht schneit. Mitarbeiter des Betriebshofs, aber auch der Kommunale Ordnungsdienst, Politessen und nicht zuletzt Anwohner beobachten das. Wer sich gar nicht dran hält, riskiert eine Geldbuße bis zu 500 Euro. Der Schnee übrigens darf nicht auf öffentliche Parkplätze, wohl aber auf die Fahrbahn geschaufelt werden. Allerdings kommt er von dort dank der Schneeräumfahrzeuge meistens ziemlich schnell wieder zurück.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: