Feuerwerksverbot in Starnberg:Ruhe am Himmel

Herrsching, Ammersee Feuerwerk

So schön und so blau: Ein Brillantfeuerwerk bildete den Höhepunkt des Herrschinger Nachtmarktes.

(Foto: Georgine Treybal)
  • In Starnberg genehmigt die Stadtverwaltung nur noch in Ausnahmefällen private Feuerwerke.
  • Zahlreiche Menschen fühlen sich von der Pyrotechnik gestört, auch Tiere reagieren empfindlich.
  • Wer ein professionelles Feuerwerk in Auftrag gibt, muss sich weiterhin mit der Regierung von Oberbayern auseinandersetzen.

Von Sabine Bader und Peter Haacke, Starnberg

Für die einen ist es ein betörender Zauber am Nachthimmel, für andere dagegen schlicht ein Ärgernis mit Ruhestörung und Umweltverschmutzung, bei der Geld im wahrsten Sinne des Wortes verbrannt wird: Über den Sinn und Zweck von Feuerwerken lässt sich trefflich streiten - insbesondere am Starnberger See und am Ammersee, wo nicht nur zu Silvester, sondern auch in den Sommermonaten von Privatleuten mit Wonne Pyrotechnik gezündet wird.

Doch damit ist es zumindest in Starnberg weitgehend vorbei: Weder Hochzeitsfeiern noch Geburtstage sollen fortan von Licht, Schall und Rauch verschönt werden, die Verwaltung wird nur noch in Ausnahmefällen Feuerwerke genehmigen.

Kein Feuerwerk mehr bei Hochzeiten und Geburtstagen

Die Starnberger FDP hatte im Dezember 2014 einen Antrag eingebracht, die Zahl der Feuerwerke drastisch einzuschränken. Viele Menschen, so hieß es, würden die nächtliche Knallerei als störend wahrnehmen. Aber auch Tiere reagieren zuweilen nahezu panisch auf die ungewohnte Geräuschkulisse. Zudem gelangen durch Pyrotechnik teils hochgiftige Substanzen in die Umwelt und in den See: Diverse chemische Elemente kommen dabei zum Einsatz, übrig bleiben Bleinitrat und Bleioxid, Borsäure, Hexachlorbenzol, Kaliumchlorat und -dichromat, Kupferchlorid und -oxid, aber auch Natriumchlorat oder Radium. Hinzu kommt eine nicht unerhebliche Feinstaubbelastung und herabfallende Gegenstände, die oft genug im See treiben.

Daraufhin beschloss die Stadtverwaltung, dass etwa Hochzeiten fortan keinen besonderen Anlass für ein Feuerwerk begründen und auch die Seepromenade steht dafür nicht mehr zur Verfügung. Der Haupt- und Finanzausschuss erweiterte die Liste nun auch um Geburtstage. Mehr kann die Stadt allerdings nicht machen - im Gegensatz zur Regierung von Oberbayern: Die gestattete 2015 dem Münchner Unternehmen "Bavaria Klassik" 2015 zehn prächtige Feuerwerke, die auf einem Schiff gezündet wurden, zweimal wurde auf Wunsch von Veranstaltern im Seerestaurant "Undosa" geböllert.

Sperrzone für Silvester?

Ähnlich wie in Starnberg handhabt es auch die Gemeinde Pöcking. Sie erteilt Geburtstags- und Hochzeitsfeuerwerken grundsätzlich eine Absage. So klare Richtlinien gibt es in Herrsching nicht. "Wir entscheiden von Fall zu FalI", sagt Geschäftsleiter Günther Pausewang. Allerdings sei die Anzahl der Anträge ohnehin rückläufig. Das einzige, was ein Grundsatz für die Herrschinger ist: "Wir stellen für Feuerwerke keine gemeindlichen Grundstücke zur Verfügung."

Scherzartikel und Großfeuerwerke

Natürlich gibt es eine klare Regelung, wer welches Feuerwerk abbrennen darf. Der Gesetzgeber unterscheidet vier Klassen: Kleinstfeuerwerk der Klasse I umfasst Scherzartikel, Spielwaren und Tischfeuerwerk, das meist ohne gesetzliche Einschränkungen verwendet werden darf. Kleinfeuerwerk der Klasse II umfasst Raketen, Böller und Feuerwerke, die etwa zu Silvester auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten, im Allgemeinen aber erwachsenen Personen abgebrannt werden dürfen. Hier ist eine Genehmigung vom örtlichen Ordnungsamt einzuholen. Mittelfeuerwerk (Klasse III) und Großfeuerwerk (Klasse IV) darf nur von Personen mit spezieller Erlaubnis oder ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden. Die Erlaubnis hierzu erteilt die Regierung von Oberbayern. Die Kommunen in denen das Feuerwerk stattfinden soll, werden lediglich in diesem Verfahren beteiligt. Vorgebrachte Einwendungen der jeweiligen Kommune führen in der Regel jedoch nicht dazu, dass das Feuerwerk untersagt wird. Nur in einzelnen Fällen, wenn etwa das Landratsamt Starnberg begründete Einwendungen im Hinblick auf Naturschutz und Immissionsschutz geltend macht, können nach Auskunft des Ordnungsamts der Stadt Starnberg Verbote ausgesprochen werden. SZ

In Berg und Andechs gibt es mit Feuerwerken keine größeren Probleme. Bergs Bürgermeister Rupert Monn sagt: "Wir haben da keine Regelung und auch nicht vor, eine zu treffen." An Silvester allerdings müsse man sich wegen der Berger Zeltunterkünften für Flüchtlinge etwas überlegen, so Monn. Entweder will man die Bürger in der Umgebung bitten, freiwillig auf Feuerwerke zu verzichten oder einen Sperrbezirk festlegen. Schließlich könnten Raketen für die Zelte gefährlich werden.

Ob die Regelung der Starnberger Sinn macht, wird sich zeigen. Denn wer es richtig professionell krachen lassen will, der muss sich ohnehin an die Regierung die Regierung von Oberbayern wenden und gar nicht an die Stadt. Und auch die Hemmschwelle für ein nicht genehmigtes Hochzeits- oder Geburtstagsfeuerwerks dürfte recht gering ausfallen - nach Ermessen der Stadt beträgt sie zwischen 20 und 1000 Euro.

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