Starnberger Umfahrung:Offene Fragen zur Verkehrsentlastung

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So soll der geplante B2-Tunnel in Starnberg verlaufen. Die Pläne liegen bereits in der Schublade des Staatlichen Bauamts Weilheim. (Foto: Sta1)

Binnen sechs Jahren könne Starnberg eine Nordost-Umfahrung haben, hieß es im Wahlkampf 2014. Doch jetzt mehren sich die Zweifel. Noch sind die rechtlichen Voraussetzungen nicht geklärt

Von Peter Haacke, Starnberg

Die Frage nach Tunnel oder Umfahrung war im Starnberger Wahlkampf 2014 und auch bei den Stadtratsneuwahlen 2015 das beherrschende Thema. Insbesondere die Allianz aus BMS, WPS, FDP und BLS hatte erklärt, dass eine Umfahrung Starnbergs im Nordosten der Stadt möglich sei - im Idealfall sogar binnen sechs Jahren. Doch nach nunmehr eineinhalb Jahren Amtszeit von Bürgermeisterin Eva John mehren sich die Zweifel an dieser Aussage.

Zwar hat die Bürgermeisterin einen Verkehrsentwicklungsplan (VEP) in Auftrag gegeben, der Anfang 2016 erste Erkenntnisse bringen soll. Doch die entscheidende Frage der verkehrsgeplagten Kreisstadt wird der VEP kaum beantworten, zumal weiterhin völlig unklar ist, ob überhaupt eine Alternative zur Entlastung der B2 durch einen Tunnel realisiert werden kann - ein Auftrag des Stadtrats an John, der bis heute unerledigt blieb. In einer gemeinsamen Presseerklärung fordern die Fraktionen von CSU, UWG, SPD und Grünen deshalb erneut "eine Klärung, wann und wie das Starnberger Hauptproblem (...) nun endlich angepackt wird".

Wie Wolken über dem Niemandsland

Bereits im Juli 2014 hatte sich der Stadtrat mit dem Thema in einer Sondersitzung befasst. Einstimmig beschloss das Gremium seinerzeit, dass die Verwaltung ein Konzept vorlegen sollte, "wie die verkehrliche Entlastung Starnbergs vom Durchgangsverkehr auf der B2 durch eine Alternative zum Entlastungstunnel verwirklicht werden kann". Doch diesem Beschluss ist John nie nachgekommen; sie präsentierte stattdessen im Oktober ihre Idee von einem "Verkehrsentwicklungsplan". Der VEP - da sind sich alle einig - wird eine Reihe von Hinweisen für eine Verbesserung der innerstädtischen Verkehrssituation bringen und viele bereits vorliegenden Daten bestätigen. Eines aber wird er voraussichtlich nicht: die rechtlichen Voraussetzungen für eine Nordost-Umfahrung ausloten.

Während für den planfestgestellten B2-Tunnel schon lange fertige Pläne in der Schublade des Staatlichen Bauamtes Weilheim liegen, gibt es für eine Umfahrung bestenfalls vage Vorstellungen: Die erste Präsentation der Firma SHP im Projektausschuss Verkehrsentwicklung wies lediglich "Korridore" aus, die in einer groben Skizze wie Wolken über Niemandsland wirkten.

Eine genaue Route steht nicht fest, nur eine vage Vorstellung, wo die Nordost-Umfahrung verlaufen könnte. (Foto: sta3)

Die Unterzeichner der Presseerklärung von CSU, UWG, SPD und Grünen sind der Meinung, dass sowohl ortsnahe als auch ortsferne Varianten einer Umfahrung rechtlich kaum realisierbar sind. Sie verlangen daher von der Bürgermeisterin Auskunft über Gespräche und Korrespondenzen der Stadt Starnberg mit dem Staatlichen Bauamt zur Realisierung einer Umfahrung seit Beginn der Amtsperiode Johns - insbesondere zu den Aspekten Straßenklassifizierung, Übernahme einer Baulastträgerschaft, Finanzierung sowie zu Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren. Zudem sei bislang völlig ungeklärt, heißt es, unter wessen Federführung das Projekt realisiert werden soll.

Der Gautinger Gemeinderat hat diese Variante schon vor Monaten abgelehnt. Die avisierten Routen verlaufen über Gautinger Flur. (Foto: sta2)

Der Gautinger Gemeinderat hat sich bereits vor Monaten gegen eine ortsferne Starnberger Umfahrung auf Gautinger Flur ausgesprochen. Ohnehin ist ein alleiniges Handeln der Stadt Starnberg nach Ansicht von CSU, UWG, SPD und Grünen völlig ausgeschlossen, denn ohne Zustimmung von Bund oder Freistaat kann weder das bundes- und staatliche Straßennetz geändert werden noch eine Sonderbaulast geltend gemacht werden. Im Klartext: Ohne übergeordnete Stellen läuft nichts.

Für den Bau einer Umfahrung müssten also eine Reihe rechtlicher Hindernisse ausgeräumt werden. Den Antragstellern gilt die Beantwortung ihrer Fragen daher als zwingende Voraussetzung für alle weiteren Schritte, zumal der am 16. Juli in der Sondersitzung gefasste Beschluss auch durch den VEP nicht erledigt oder überholt ist. Stadtrat und Bürgerschaft dürfen nun gespannt sein, ob und wann John die Fragen beantworten wird und wie die Chancen für den propagierten Bau einer Starnberger Nordost-Umfahrung in den nächsten viereinhalb Jahren wirklich stehen.

© SZ vom 26.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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