Starnberg:Nussbaum soll fallen

Starnberg: Der etwa 15 Meter hohe Nussbaum an der Wittelsbacher Straße wirkt kerngesund – trotzdem soll er weichen. Die Nachbarn protestieren.

Der etwa 15 Meter hohe Nussbaum an der Wittelsbacher Straße wirkt kerngesund – trotzdem soll er weichen. Die Nachbarn protestieren.

(Foto: Arlet Ulfers)

Anlieger in der Wittelsbacher Straße sind empört.

Von Armin Greune, Starnberg

Die Nachbarschaft des Hauses Wittelsbacher Straße 4 ist in heller Aufregung: Über Wurfsendungen haben sie erfahren, dass an diesem Samstagmorgen ein etwa 15 Meter hoher, augenscheinlich kerngesunder Nussbaum an der Südseite des Hauses entfernt werden soll. Die Anlieger werden aufgefordert, von 7.30 Uhr an die Parkplätze im Umkreis von 30 Metern um den Stamm zu räumen, damit die Fällarbeiten erfolgen können. Der Grund dafür: Das Wurzelwerk des Baums soll das Pflaster im Hof des Nebenhauses Wittelsbacher Straße 2c beeinträchtigen.

Tatsächlich sind geringfügige Unebenheiten in der Zufahrt zu erkennen, die aber weniger schlimm sind, als etwa im Innenhof des Starnberger Schäfflerblocks. Obwohl dort auf der Tiefgarage keine Bäume wurzeln, hat sich der Verbundstein- Belag partiell aufgeworfen und wird derzeit in wochenlangen Arbeiten saniert. Am Haus Wittelsbacher Straße 2c soll die Pflasterung in der Zufahrt und im Hof völlig erneuert werden, sagt Dieter Wimmer von der Hausverwaltung HWH auf Nachfrage. Dabei sei es eine "technische Notwendigkeit, den Baum zu entfernen, weil das Wurzelwerk zu uns rüber ragt". Er habe sich "viele Gedanken darüber gemacht, wie der Baum erhalten werden könnte", aber alle Experten hätten zur Fällung geraten. Wimmer hat deswegen beim Eigentümer von Haus 4 vorgesprochen - und der habe die Erlaubnis zur Beseitigung des Baums erteilt.

Einige Nachbarn sind über die sehr kurzfristig angekündigte Fällung empört. "Wir sind alle geschockt, dass dieser schöne Baum weg soll", meint Ingrid Struppler, die eine Arztpraxis im Haus 2c hat. Wie auch Paul Schroeteler: Er würde eine Fällung "sehr bedauern" und findet, bei der Abwägung Baum gegen Zufahrt werden "falsche Prioritäten gesetzt".

Seit 2015 auf Antrag der WPS die Baumschutzverordnung gekippt wurde, können einzelne Exemplare nur vor der Fällung bewahrt werden, wenn sie in Bebauungsplänen als erhaltenswert verzeichnet sind. Aus dem Rathaus war am Freitag keine Stellungnahme zu erhalten. Grünen-Stadträtin Martina Neubauer will aber nicht locker lassen: "Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, die Baumschutzverordnung wieder ins Leben zu rufen und suchen gerade nach einem mehrheitsfähigen Entwurf".

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