Starnberg:"Nur Notreparaturen vornehmen"

Starnberg: Sascha Straub ist Referatsleiter für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Sascha Straub ist Referatsleiter für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.

(Foto: privat)

Sascha Straub von der Verbraucherzentrale zur Regulierung der Sturmschäden

interview Von Cornelius Zange, Starnberg

Sascha Straub ist Referatsleiter für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern. Für die gemeinnützige Organisation berät der 38-Jährigen Verbraucher unter anderem zum Thema Versicherungen. Die SZ wollte von ihm wissen, für welche Sturmschäden die Assekuranzen aufkommen.

SZ: Herr Straub, waren Sie selbst vom Orkantief "Niklas" betroffen?

Sascha Straub: Nur am Rande. In meinem Garten hat der Sturm eine Gartengarnitur, die ich sturmfest gemacht habe, um vier Meter in ein Blumenbeet verschoben. Größere Schäden sind aber bei mir am Haus nicht entstanden.

Welche Schäden werden von welcher Versicherung übernommen?

Schäden am Haus, die beispielsweise von einem umstürzenden Baum verursacht wurden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Diese deckt etwa Schäden am Dach oder auch eine kaputte Markise ab. Voraussetzung, dass Schäden von umgestürzten Bäumen übernommen werden, ist die Gesundheit des Baumes. War dieser beispielsweise morsch, muss die Haftpflichtversicherung des Grundstückbesitzers, auf dem der Baum stand, haften. Schäden im Haus deckt die Hausratsversicherung ab. Wenn sich zum Beispiel Ziegel vom Dach lösen und ein Auto beschädigen, greift die private Haftpflichtversicherung des Hausbesitzers. Im manchen Fällen greift zusätzlich die Kaskoversicherung des Autobesitzers.

Wie werden die Fälle jetzt von den Versicherungen bearbeitet?

Grob gesagt muss zuerst der Schaden gemeldet werden. Das sollte möglichst schnell erledigt werden, damit es für die Versicherung eindeutig zu erkennen ist, dass er durch den Sturm entstanden ist. Dazu muss eine Schadensliste erstellt werden, am besten sollten Fotos und eine Wertbeschreibung der beschädigten Sachen mit eingereicht werden. Außerdem sollten beschädigte Gegenstände nicht weggeschmissen und nur Notreparaturen vorgenommen werden, damit die Versicherung gegebenenfalls ein Gutachten in Auftrag geben kann. Die Schadensregulierung dauert nach so einem Sturm in der Regel etwas länger. Manchmal, wenn der Schaden eindeutig ist, kann allerdings schon eine Abschlagszahlung gezahlt werden.

Bemerken Sie bei gerade einen besonderen Andrang von Verbrauchern, die sich informieren wollen?

Nicht direkt. Im Moment müssen die Verbraucher ihre Schäden erst einmal melden. Wir bekommen davon meistens erst etwas mit, wenn die erste Phase des Wartens auf die Schadensregulierung vorüber ist.

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