Starnberg:Neue Richtlinien zur Förderung

Energieberatung im Landratsamt verweist auf wichtige Änderungen

Heizungssanierer sollten sich sputen, denn beim Thema Bauen und Energie bringt jeder Jahreswechsel nicht nur viele gute Vorsätze mit sich, sondern auch zahlreiche Neuerungen. Gerade bei den Förderungen für Heizungsmodernisierungen und erneuerbare Energien gibt es von 2018 an einige wichtige Änderungen zu beachten: Nur noch bis 31. Dezember können Anträge auf Förderung von Heizkesseltausch, Einbau einer Lüftungsanlage oder eines Batteriespeichers im Rahmen des Bayerischen "10 000-Häuser-Programms" gestellt werden. Wer sich hierfür noch Zuschüsse sichern möchte, muss sich sputen. Nähere Informationen dazu gibt es unter www.energiebonus.bayern.

Vom 1. Januar an ändert auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Förderverfahren seines Programms "Heizen mit erneuerbaren Energien": Die Förderanträge für Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen müssen künftig schon vor Maßnahmenbeginn - also vor der Auftragserteilung an den Heizungsbauer - gestellt werden. Wer den Antrag erst danach stellt, geht künftig leer aus. Ausführliche Infos dazu gibt es unter www.bafa.de/energie.

Auch einige Kommunen im Landkreis bieten zusätzliche Fördermöglichkeiten für energiesparende Heizungsmodernisierungen und den Umstieg auf erneuerbare Energien. Weitere Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zum Energiesparen und Modernisieren bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern im Landratsamt Starnberg. Die nächste Gelegenheit hierzu gibt es am Donnerstag, 11. Januar, von 13.30 bis 18 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist unter Telefon 08151-148-442 möglich. Darüber hinaus berät die Verbraucherzentrale unter Telefon 0800-809 802 400 bundesweit und kostenlos zu Energiefragen.

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