Starnberg:MTV Berg darf Genz-Spende behalten

Das Landgericht München weist die Klage des Kaufmanns auf Rückzahlung des sechsstelligen Restbetrages ab.

Otto Fritscher

Die drei Männer stehen scheinbar entspannt im nüchternen Flur des Landgerichts München II herum, locker plaudern sie darüber, wie man über den Winter angesammelte Pfunde wieder herunter bekommt. Frauenthemen, eigentlich, aber schließlich vertreten die drei einen Sportverein, den MTV Berg. Und so locker, wie es aussieht, sind die drei auch wieder nicht. Schließlich geht es um Geld, viel Geld, genauer gesagt um eine halbe Million Mark (250000 Euro). Ungefähr soviel ist noch übrig von einer Millionenspende, die der Berger Kaufmann Siegfried Genz im Jahr 2001 dem Sportverein überließ, damit eine Sporthalle gebaut werden könne. Dazu kam es aber nicht, die eine Hälfte der Million ging für Planungskosten drauf, die andere möchte sich Genz jetzt vor Gericht wieder erstreiten. Heute, an diesem Donnerstagvormittag ist "VT", Verkündungstermin, wie die Juristen sagen. Das heißt: Das Urteil wird bekanntgegeben. "Ich bin nervös", sagt MTV-Vorsitzender Andreas Hlavaty. "Wenn Genz gewinnt, wäre mein Rechtsempfinden in den Grundfesten erschüttert", sagt dessen Vorgänger Herbert Söllner. Von der Klägerseite ist niemand erschienen, weder Genz noch dessen Anwalt Heinz Veauthier.

Basel III - Euro-Geldscheine

Es ist eine Menge Geld, um die der Berger Sportverein prozessiert. Foto:  dpa

(Foto: dpa)

Pünktlich schließt Monika Bauer, Richterin am Landgericht, die Tür zum Sitzungssaal 109 auf, wo sie gleich das Urteil verkünden wird. Und das geht ruckzuck: "Die Klage wird abgewiesen, die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger." Was heißt, dass Genz verloren hat. Eine Urteilsbegründung liefert Richterin Bauer erst auf Nachfrage. "Meine Rechtsauffassung hat sich seit der Verhandlung nicht geändert", bescheidet sie die Vertreter des MTV Berg und dessen Rechtsanwalt Mark Habdank. Dann erläutert Bauer den Sachverhalt so, wie sie ihn schon in der Verhandlung am 11. November vergangenen Jahres eingeschätzt hat: "Auch wenn die eigentlich geplante Turnhalle nie gebaut worden ist, sind die Planungskosten dafür ein verwendungsgemäßer Zweck der Spende." Für den Rest der Geldes habe eigentlich ein "Rückgabeanspruch" bestanden, aber der sei verjährt. Genz habe es versäumt, sich rechtzeitig über die Verwendung seiner Spende zu informieren. Deshalb habe er jetzt keinen Anspruch auf Rückzahlung mehr.

"Ich bin sehr erleichtert, dass dieser Kelch an uns vorübergegangen ist", atmet Andreas Hlavaty auf. Und fügt hinzu: "Gott sei Dank." Er hoffe, dass er und der MTV sich nun wieder "schöneren Dingen zuwenden können". Wie hoch die Summe genau ist, die der MTV für seine satzungsgemäßen Zwecke ausgeben kann, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, will Hlavaty nicht sagen. "Das will der Herr Genz doch wissen. Da hätte er besser aufpassen, müssen, die Summe ist mehrmals bei MTV-Versammlungen genannt worden."

Das letzte Wort spricht dann Richterin Bauer, als sie den Sitzungssaal zusperrt: "Ich nehme an, dass dieses Verfahren noch nicht zu Ende ist." Genz hat nämlich die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht in Berufung zu gehen. Weder Genz noch Veauthier waren am Donnerstag für eine Stellungnahme zu erreichen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: