Starnberg:Mietspiegel wird Thema in Kreisstadt

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Die Kreisstadt zählt zu den 144 Kommunen mit Mietpreisbremse. Mit der Umsetzung hapert es jedoch

Von Peter Haacke, Starnberg

Vor wenigen Tagen hat das Kabinett beschlossen: Vom August an gilt in 144 bayerischen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse; darunter allein in Oberbayern 127 Kommunen, davon die Mehrzahl im Münchner Umland. Bei Neuvermietungen darf die Miete damit höchstens noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Auch die Stadt Starnberg ist in den Geltungsbereich der Verordnung aufgenommen worden, teilt Bürgermeisterin Eva John mit. Zwar ist John der Meinung, dass eine Mietpreisbremse nicht das eigentliche Problem lösen werde, dass es zu wenig bezahlbaren Wohnraum gibt, sie will aber im Herbst den Hauptausschuss über die Erstellung eines Mietspiegels für die Kreisstadt beraten lassen.

Starnbergs Bürgermeisterin reagiert mit ihrem Schreiben auf einen Vorwurf der SPD, die in der Vorwoche insbesondere die Informationspolitik des Rathauses zum Thema Mietpreisbremse kritisiert hatte. Demnach sei Starnberg um eine Stellungnahme gebeten worden, doch seitens der Stadt wurde angeblich gemeldet, dass eine Mietpreisbremse nicht nötig sei. Die SPD hatte sich empört über dieses Vorgehen gezeigt und forderte daraufhin eine Stellungnahme und Begründung für die Ablehnung.

John macht nun geltend, dass bei der Stadtverwaltung im Sommer 2014 im Rahmen einer statistischen Erhebung Angaben zur sozialen Wohnraumförderung sowie weitere Angaben zur Wohnungsversorgung angefordert wurden. "Den Mitarbeitern war ein Zusammenhang dieser statistischen Erhebung mit einer Aufnahme in eine Verordnung zur Mietpreisbremse nicht bekannt", erklärt John. Umso erstaunter seien die Mitarbeiter der Verwaltung gewesen, dass die Entscheidung über den Erlass zur Mietpreisbremse auf Grundlage dieser Fragebögen erlassen wurde. Bereits im Jahr 2013 hatte die Stadt Starnberg eine Aufnahme in die Kappungsgrenzenverordnung - also eine Begrenzung der zulässigen Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent - beantragt, konnte aber aufgrund eines fehlenden Stadtratbeschlusses bei deren Erlass nicht berücksichtigt werden. Dieser wurde zwar mittlerweile nachgereicht, allerdings wird die Aufnahme erst bei einer Änderung der Verordnung voraussichtlich zum 1. Januar 2016 erfolgen.

Über die Ergebnisse der Fragebogenaktion aus dem Jahr 2014 sei die Stadt vom Innenministerium erst Anfang April informiert worden. Darin wurde mitgeteilt, dass Starnberg in eine Verordnung zur Mietpreisbremse aufgenommen werden sollte. Der Stadt wurde bis Ende Mai Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Weil die Stadt aber keine andere Auffassung geltend gemacht hat, erklärte sie somit ihr Einverständnis. "Ich persönlich lehne diese Entscheidung selbstverständlich nicht ab", lässt John wissen. Sie hegt weiterhin Zweifel an der Umsetzbarkeit der Mietpreisbremse, ebenso wie viele ihrer Bürgermeister-Kollegen. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum könne "nur durch eigene oder beauftragte Investitionstätigkeit zu beherrschen sein". Unklar blieb, warum John die Öffentlichkeit nicht schon vorher unterrichtete.

© SZ vom 20.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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