Starnberg:Kulturförderung auf Antrag

Starnberg - Kulturschaffende können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Landkreis finanziell unterstützt werden: Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2018 können noch bis 30. Oktober beim Landratsamt gestellt werden können. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen, neue Projekte sind detailliert zu beschreiben. Grundvoraussetzung für eine Kulturförderung ist die überörtliche - also kreisweite und nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte - kulturelle Bedeutung. Der Landkreis fördert jedoch nur Projekte, bei denen auch die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und die Finanzierung des Projekts insgesamt gesichert ist. Weitere Entscheidungskriterien sind Aspekte der Jugendförderung, Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Besucherzahlen oder die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Landkreis.

Das Antragsformular ist unter www.lk-starnberg.de/kultur abrufbar. Für Fragen steht Kulturreferentin Barbara Beck (Telefon 08151/148-290 oder barbara.beck@lra-starnberg.de) zur Verfügung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: