Starnberg:Hunde dürfen nicht ins Erholungsgelände

Vom 15. Mai bis 15. September haben Vierbeiner keinen Zutritt an die Seen.

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Das Mitnehmen von Hunden in die Erholungsgebiete des Fünfseenlandes ist während der Badesaison nicht erlaubt - darauf weist erneut das Landratsamt Starnberg hin. In Kempfenhausen (Starnberger See), Oberndorf (Wörthsee), Wartaweil und Rieder Wald (Ammersee) sowie Pilsensee-Ost ist das Mitbringen von Tieren vom 15. Mai bis 15. September grundsätzlich verboten; Hunde dürfen auch nicht an der Leine mitgenommen werden. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass das Grillen in den genannten Erholungsgebieten nicht zulässig ist. Die Einhaltung der Vorschriften wird auch diesen Sommer wieder durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert. Die Bevölkerung wird zudem darum gebeten, auf das Füttern von Wasservögeln zu verzichten.

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